Für die Einreise nach Südtirol wird ein negativer Antigen- oder PCR-Test benötigt. (Archivbild) Foto: Suedtirol Marketing, Italy/IDM Südtirol/Thomas Grüner

Die Sonne auf den Bergen genießen oder Sightseeing in Bozen – die Provinz Südtirol in Italien ist immer eine Reise wert. Wir haben die Corona-Regeln zusammengestellt, welche für die Anreise, den Aufenthalt und die Rückreise gelten.

Stuttgart - Südtirol gilt als eines der Lieblingsreiseziele der Menschen aus Baden-Württemberg. Die italienische Provinz lädt zu Wanderungen und dem Verweilen in der wunderschönen Natur ein. Auch während der Coronapandemie ist eine Reise nach Südtirol möglich, denn die Grenzen nach Italien sind offen.

Es gibt allerdings einige Bestimmungen, die Touristen beim Trip nach Südtirol und die Rückkehr nach Deutschland beachten müssen. Wir geben einen Überblick darüber, was bei der Ein- und Ausreise gilt.

Diese Regeln gelten für die Einreise

Wer nach Italien einreisen möchte muss Nachweisen, dass er entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Der Nachweis erfolgt über das Digitale Covid Zertifikat der EU, es ist allerdings auch weiterhin möglich eine ausgedruckte Bestätigung eines negativen Tests, eine Genesungsbescheinigung oder einen Impfnachweis vorzulegen. Der geforderte Antigen- oder PCR-Test mit negativem Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter sechs Jahren und Personen, welche sich nur auf der Durchreise durch Italien befinden, sind von der Testpflicht befreit. Die Durchreise darf allerdings nicht länger als 36 Stunden dauern.

Zum Einreisen müssen die Besucher noch die Digital Passenger Locator Form der EU ausfüllen. Hier müssen Reiseziel und persönliche Daten eingetragen werden. Die Bestätigungsmail muss bei der Einreise auf dem Smartphone ersichtlich sein. In Ausnahmefällen ist auch die Papierform möglich.

Hier geht es zum EU Digital Passenger Locator Form.

Diese Corona-Regeln gelten derzeit in Südtirol

Die Corona-Regeln sind in Südtirol relativ ähnlich zu den Regeln in Baden-Württemberg – die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Es gilt eine Pflicht zum Tragen einer chirurgischen Maske in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel und in der Gastronomie. Bergbahnen wie Seilbahnen und Sessellifte sind geöffnet.

Seit dem 6. August ist für viele Freizeiteinrichtungen in Südtirol ein sogenannter „Grüner Pass“ nötig. Wer in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss entweder einen Impfnachweis, einen 48 Stunden lang gültigen negativen Corona-Test oder einen Genesungsnachweis vorlegen. Die Regel gilt auch für Touristen ab 12 Jahren. Urlauber können ihre Impfung mit dem digitalen EU-Impfzertifikat nachweisen. Auch wenn man bisher nur die erste Impfdosis erhalten hat, gilt man in Italien als geimpft.

Die aktuellen Bestimmungen finden Sie hier.

Das müssen Sie nach der Rückreise beachten

Italien ist derzeit nicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Urlauber, die aus Südtirol zurück nach Deutschland kommen, müssen sich deshalb nicht vor der Einreise registrieren. Ab dem 1. August tritt allerdings die Testpflicht für Rückkehrer in Kraft, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Alle Personen, die nach Deutschland zurückreisen, müssen nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind – egal auf welchem Weg sie zurückkommen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Als getestet gelten Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Das kann entweder das Ergebnis eines PCR-Tests sein, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, oder das eines Antigen-Schnelltests. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Als Nachweis für eine Impfung lässt sich der gelbe Impfpass oder die digitale Version verwenden. Die zweite Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Und für Genesene dient als Beleg für die Rückreise nach Deutschland das positive Ergebnis eines PCR-Tests, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Zurück in Deutschland müssen Urlauber aktuell nicht in Quarantäne, da Italien und damit auch Südtirol aktuell kein Hochrisikogebiet ist. 

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Weitere Informationen über die Rückreise nach Deutschland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.