OB-Kandidat Frank Nopper mit seiner Frau bei der Jungfernfahrt des Neckar Käpt’n an Pfingstmontag. Foto: Lichtgut /Ferdinando Iannone

Hat die Jungfernfahrt des neuen Neckar Käpt’n im Juni gegen Corona-Gesetze verstoßen? Die Rechtsfrage ist strittig. OB-Kandidat Frank Nopper zahlt 100 Euro als Bußgeld dennoch. Von etwa 40 Beschuldigten widersprechen fast alle.

Stuttgart - „Konsequent“, sagt der Backnanger Oberbürgermeister und Stuttgarter OB-Kandidat Frank Nopper (CDU), habe er bei der ersten Fahrt des Neckar Käpt’n unter neuer Führung an Pfingstmontag, „die ganze Zeit über immer Maske getragen.“ Doch darum geht es im Bußgeldverfahren der Stadt Stuttgart gar nicht mehr. „Zum Zeitpunkt der Veranstaltung war die Fahrgastschifffahrt erlaubt“, räumt Rathaus-Sprecher Martin Thronberens ein. Doch bei dem Bootsausflug am 1. Juni auf dem Neckar hat es sich nach Auffassung der Stadt um eine „geschlossene, nicht öffentliche Veranstaltung“ gehandelt. Damals sei es verboten gewesen, sich mit mehr als neun Personen im nichtöffentlichen Bereich aufzuhalten.

„Ich streite nicht mit der Stadtverwaltung, sondern will deren Leiter werden“

Dem widerspricht das Schifffahrtsunternehmen. „Zur Jungfernfahrt unter neuer Flagge waren Pressevertreter und Geschäftspartner eingeladen“, erklärt Heiko Volz, der Pressesprecher des Neckar Käpt’n, „das waren keine persönlichen Gäste unseres Chefs Jens Caspar, er hat da keineswegs einen privaten Geburtstag oder etwas ähnliches gefeiert.“ OB-Kandidat Frank Nopper zählte mit seiner Frau zu den Teilnehmern der Bootstour. „Ich habe auf dem Neckarschiff nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, weil ich mich auf die damalige Stellungnahme der Landesregierung verlassen habe, wonach bei der Flussschifffahrt unter freiem Himmel keine Abstandspflicht besteht“, erklärt der CDU-Politiker auf Anfrage unserer Zeitung. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart sehe dies offensichtlich anders. Obwohl diese Rechtsfrage also strittig sei, wolle er sich nicht mit der Stadtverwaltung streiten. „Ich will deren Leiter werden“, betont er. Deshalb habe er die 100 Euro plus Gebühren bereits an die Stuttgarter Stadtkasse überwiesen.

Der frühere Messe-Chef verlangt vergeblich um Akteneinsicht

Der frühere Messe-Chef Ulrich Kromer, ebenfalls ein Teilnehmer des Bootsausflugs, will nicht OB werden und hat die verlangten 100 Euro nicht bezahlt. „Diese Fahrt war auf Basis der mir bekannten Pressemitteilung des Landes wohl möglich“, sagt er, „warum die Stadt dies anders sieht, kann ich nicht beurteilen.“ Demzufolge und auch weil „als Beweis“ für „mein Fehlverhalten“ neutral ein „Zeuge“ benannt wurde, habe er den Fall seinem Anwalt übergeben. Kromer: „Dieser hat um Akteneinsicht gebeten, worauf er seit gut drei Wochen wartet.“ Um welchen Zeugen es sich handelt, teilt die Stadt „aus Datenschutzgründen“ nicht mit. Man habe aber auch „Fotos als Beweismittel“ verwendet. Das Ordnungsamt habe die Teilnehmerliste des Veranstalters nicht beschlagnahmt, so Thronberens, weil zu dieser Zeit gar keine Verpflichtung zur Führung von Kontaktdatenlisten bestand.

„Inzwischen verläuft die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt kooperativ“

„Aufgrund der erhobenen Beweismittel wurden die Verfahren eingeleitet“, erklärt Stadtsprecher Martin Thronberens, „dies entspricht der üblichen Vorgehensweise und geltenden Rechtslage.“ Sobald entlastende Tatsachen vorgetragen würden, werde man diese „selbstverständlich prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen“. Bei der immer wieder erwähnten Pressemitteilung des Landes sei es um die Fahrgastschifffahrt gegangen „und nicht um geschlossene Veranstaltungen“. Offensichtlich hatten sich die Stadt Stuttgart und das Schiffsfahrtunternehmen vor der Rundfahrt nicht darüber ausgetauscht. „Die Stadt hätte uns gegenüber kommunizieren müssen, wie sie die Pressemitteilung des Landes einschätzt und dass wir aus ihrer Sicht nicht fahren dürfen“, sagt Neckar Käpt’n-Chef Jens Caspar, „doch dies ist nicht geschehen.“

Seit Anfang des Jahres ist er Eigentümer der Neckarschiffe. Auch er soll 100 Euro zahlen, will aber mit einem Anwalt dagegen vorgehen. „Etwa 40 Teilnehmer der Fahrt wurden zur Anhörung im Bußgeldverfahren aufgefordert“, erklärt er, „darunter nachweislich auch zwei, die gar nicht mitgefahren sind.“ Die Fahrt sei kein privates Vergnügen gewesen, betont er und macht aber auch klar: „Seit dem Aufeinanderprallen nach unserer Jungfernfahrt verläuft die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt sehr kooperativ.“