Ein Drogenhändler aus dem Kreis Böblingen muss ins Gefängnis. Foto: imago/Future Image/Christoph Hardt

8,5 Kilo Marihuana, 15 Kilo Amphetamin und zwei Kilo Kokain: Das Landgericht Stuttgart hat einen 37-jährigen Mann wegen eines schwunghaften Handels mit Drogen verurteilt.

Dank eines vollumfänglichen Geständnisses und einer sich daraus ergebenden Prozessverständigung ist ein Prozess am Landgericht Stuttgart gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Aidlingen (Kreis Böblingen) nach nur zwei Verhandlungstagen mit einem Urteil abgeschlossen worden. Die 8. Große Strafkammer hat den Aidlinger wegen eines schwunghaften Drogenhandels im Raum Böblingen im ersten Halbjahr 2021 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Das Urteil war die untere Grenze des vereinbarten Strafkorridors, den Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zwischen fünf Jahren und fünf Monaten und fünf Jahren und neun Monaten festgelegt hatten. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des Aidlingers in einer Entziehungsanstalt an.

8,5 Kilo Marihuana, 15 Kilo Amphetamin und zwei Kilo Kokain

Der 37-Jährige hatte bereits am ersten Verhandlungstag einen groß angelegten Handel mit Rauschgift im Kreis Böblingen Anfang 2021 eingeräumt, um sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer zu sichern und zudem seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren. Insgesamt hat der Aidlinger in seinem Heimatort sowie in Böblingen, Sindelfingen und Herrenberg rund 8,5 Kilogramm Marihuana, 15 Kilogramm Amphetamin und zwei Kilogramm Kokain angekauft und gewinnbringend weiterveräußert.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Aidlinger insgesamt neun Taten des Rauschgifthandels zwischen Februar und Mai 2021 begangen. Der umfangreichste Handel hat im Februar stattgefunden, als der 37-Jährige fünf Kilogramm Marihuana und vier Kilogramm Amphetamin kaufte und noch am Abend desselben Tages für 20 000 Euro weiterverkaufte. Diesen Betrag zog das Gericht via Urteil von dem Angeklagten wieder ein.

Die Großhändler sind bereits verurteilt

In der Regel kaufte der Aidlinger die Drogen von zwei anderen Männern, die wegen dieser Geschäfte vom Landgericht Stuttgart bereits zu sieben beziehungsweise fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden sind. „Diese beiden Männer hatten die ganzen Kontakte, mein Mandant hatte nur eine untergeordnete Funktion“, hatte der Frankfurter Strafverteidiger Oliver Wallasch erklärt und damit den Tatbeitrag des Aidlingers herunterzuspielen versucht. Zudem habe der Angeklagte zehn bis 20 Prozent der erworbenen Mengen selbst konsumiert. Die Drogen waren zum Teil in Bunkern im Wald versteckt, bei einigen Fällen gab es über die Weiterverwendung zwischen dem Trio Differenzen.

Der Prozess ist Teil des so genannten Anom-Komplexes: Über vermeintlich abhörsichere Krypto-Handys dieser Firma wurden die Geschäfte des Angeklagten und zahlreicher weiterer Beteiligter geplant und abgewickelt. Tatsächlich waren die Anom-Handys vom amerikanischen Geheimdienst FBI in den Warenverkehr gebracht worden, die Kommunikation hierüber wurde vom ersten Tag an überwacht. Daher wird in Juristenkreisen über die Verwertbarkeit der Daten gestritten.

Spezielle Handys, die das FBI abgehört hat

Anom-Handy
Hinter den Krypto-Handys der Firma Anom steckte der amerikanische Geheimdienst FBI. Das modifizierte Google-Pixel-Handy mit eigenem Betriebssystem kam im Jahr 2020 auf den europäischen Markt. Es hatte keine Telefon- und SMS-Funktion, auch das GPS-System war nicht installiert. Die Chat-Funktion war hinter einem Taschenrechner versteckt.

Weltweite Razzien
Über die vermeintlich abhörsicheren Handys wurden Waffengeschäfte, Drogendeals und Auftragsmorde in aller Welt abgewickelt. Am 7. Juni 2021 koordinierten Ermittlungsbehörden anlässlich der Operation „Trojanerschild“ weltweit Razzien in 16 Ländern. Dabei wurden 800 Personen festgenommen, knapp 50 Millionen US-Dollar und tonnenweise Drogen beschlagnahmt.