Kinderbetreuung in Fellbach wird teurer: Wie geplant, wird die dritte Stufe zum 1. September umgesetzt. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Fellbach (red) - Im Dezember 2015 beschloss Fellbachs Gemeinderat die Gebühren in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Schüler in drei Stufen anzuheben: zum 1. Januar und 1. September 2016 und zum 1. September dieses Jahres. Dabei bleibt es auch. Die von der SPD geforderte Rückkehr zu den alten Gebührensätzen zum 1. April wurde abgelehnt.

Wie Erster Bürgermeister Günter Geyer im Rat erinnerte, hatte die Stadtverwaltung im Dezember 2015 eine Erhöhung der Betreuungsgebühren um 20 Prozent vorgeschlagen, um den Elternanteil an den Betriebskosten der Einrichtungen auf zwölf Prozent zu steigern. Die neuen Gebühren hätten dann zwei Jahre stabil bleiben sollen. Auf Betreiben der FW/FD- und der CDU-Fraktion wurden die Betreuungsgebühren in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Schüler schließlich in drei Stufen angehoben.

Mit Blick auf die Entwicklung der Stadtfinanzen hatte die SPD-Fraktion im vergangenen Dezember beantragt, die Erhöhungen zurückzunehmen und zum 1. April zu den Gebührensätzen aus dem Jahr 2015 zurückzukehren. Nach einer intensiven Diskussion lehnte eine Mehrheit des Gemeinderats dieses Ansinnen nun ab. Auch der Kompromissvorschlag der Verwaltung fand keine Mehrheit. Sie wollte die dritte Stufe der Gebührenerhöhung um ein Jahr auf 1. September 2018 verschieben.

Bürgermeisterin Gabriele Zull bedauerte dies. Es gehe beim Thema Betreuungsgebühren vor allem um zwei Dinge, meinte sie: Verlässlichkeit und Berechenbarkeit. Daran habe es bei der Entscheidung von 2015 gefehlt. Im Dezember sei eine Gebührenerhöhung ab Januar beschlossen worden. Das sei „nicht richtig“ gewesen. Sie hoffe, dass dies künftig vernünftiger und transparenter verlaufe. Der Vorschlag, die dritte Stufe der Gebührenerhöhung zu verschieben, sei ein Schritt in Richtung Verlässlichkeit und Berechenbarkeit. Klar sei aber auch, dass ein angemessener Elternanteil an den Kosten notwendig und richtig ist.

SPD-Fraktionschef Andreas Möhlmann begründete den Vorstoß seiner Partei damit, dass Fellbach mit den neuen Gebühren zu einer der teuersten Städte bei den Kinderbetreuungsgebühren werde. Nachdem die Jahresergebnisse des städtischen Haushalt 2015 um rund zehn Millionen Euro und 2016 um rund fünf Millionen Euro besser als erwartet ausgefallen seien, gebe es keine Notwendigkeit für die Gebührenerhöhung. Auch dürfe die Höhe der Betreuungsgebühren nicht mit einem Automatismus an Kostendeckungsgrade gekoppelt werden. „Das Leben ist keine Excel-Tabelle“, so Möhlmann. Aus sozialpolitischer Verantwortung gegenüber Familien mit Kindern, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren müssten, halte es die SPD für geboten, zu den Gebühren von 2015 zurückzukehren.

„Wir setzen das um, was allgemein anerkannt ist“, verteidigte Hans-Ulrich Spieth die Haltung der CDU. Es gebe die Landesempfehlung, dass 20 Prozent des Aufwands für die Kinderbetreuung durch Elternbeiträge gedeckt werden sollten. In Fellbach habe dieser Anteil im vergangenen Jahr nur 11,7 Prozent betragen. Im Übrigen sei es fahrlässig, Sondereffekte für den städtischen Haushalt zum Anlass zu nehmen, schon beschlossene Gebühren zurückzunehmen.

Ulrich Lenk (FW/FD) betonte, auch seiner Fraktion sei eine hohe Betreuungsqualität wichtig. Aber man müsse die finanzielle Seite betrachten. Der Bereich Kinderbetreuung weise im städtischen Haushalt ein Defizit von über 14 Millionen Euro aus. Durch den Ausbau der Angebote habe sich dieses Defizit binnen zehn Jahren fast verdreifacht. Finanziell gesehen sei die Kinderbetreuung „eine Zeitbombe für den städtischen Haushalt“. Mit den im Dezember 2015 beschlossenen Gebührenerhöhungen habe man den Elternanteil schrittweise auf 15 Prozent anheben wollen. Diese Erhöhung liege deutlich unter der Landesempfehlung von 20 Prozent.