Die Pflegereform ist auf den Weg gebraucht (Symbolbild). Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Das Kabinett hat ein neues Pflege-Gesetz auf den Weg gebracht. Im Vorfeld gab es einen langen Streit um die Bezahlung von Pflegekräften und die Finanzierungsfrage. Teurer soll es künftig für kinderlose Menschen werden.

Berlin - Pflegekräfte sollen nach langem Streit um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen künftig generell nach Tarif bezahlt werden müssen. Das sehen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die das Kabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg gebracht hat. Greifen soll dies ab September 2022. Zugleich sollen Pflegebedürftige von immer weiter steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim entlastet werden. Dafür sollen sie ab Januar 2022 Zuschläge bekommen, die den Eigenanteil für die reine Pflege senken.

Zur Gegenfinanzierung soll der Bund ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Zugleich soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte auf künftig 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Damit steigt der Beitrag für sie von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns.

Reform soll noch im Juni beschlossen werden

Die Reform soll voraussichtlich noch im Juni vom Bundestag beschlossen werden. Eine bessere Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte ist erklärtes Ziel der großen Koalition. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Arbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den die Regierung für die ganze Branche verbindlich machen wollte, war gescheitert.

Bei den Entlastungs-Zuschlägen für Pflegebedürftige gab es noch Änderungen. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll damit nun schon im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken - im zweiten Jahr dann um 25 Prozent, im dritten Jahr um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Zunächst war die Entlastung ab dem zweiten Jahr geplant.