Volkswagen muss wegen seiner Diesel-Schummeleien nun auch in Österreich mit Konsequenzen rechnen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Der Europäische Gerichtshof lässt beim VW-Abgasskandal eine Ausnahme zu: Geklagt werden muss nicht am Ort der Schummelei, sondern dort, wo das Auto gekauft wurde. Die Fälle von 10 000 Kunden können nun in der Alpenrepublik verhandelt werden.

Luxemburg - Auf den ersten Blick hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gesprochen, das dem VW-Konzern nun auch in Österreich teuer zu stehen kommen könnte. Ausnahmsweise seien österreichische Gerichte zuständig, um Schadensersatzklagen wegen der Manipulationen am Dieselmotor zu verhandeln, wenn die Kunden ihren VW in Österreich gekauft hatten. Tatsächlich hat dieses Urteil Wirkung weit über den Einzelfall hinaus. Es gilt für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union – und gegenüber allen Automobilfabrikanten, die es mit den Abgaswerten nicht so genau genommen haben – egal ob es sich um Mercedes, Fiat, Renault oder eben VW handelt.