Das Weihnachtsfest hat für die meisten Deutschen einen hohen Stellenwert als Familienfest. Foto: dpa/Yui Mok

Vor dem Corona-Gipfel am Mittwoch wird klar: Der Lockdown bleibt, Abstand halten gilt im ganzen Winter. Nur an den Feiertagen soll es eine Ausnahme geben.

Berlin - Ob der Teil-Lockdown und die derzeitigen Kontaktbeschränkungen über das Monatsende hinaus verlängert werden, ist angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen für Bund und Länder nicht die Frage. Bei dem Corona-Gipfel am Mittwoch wird es darum gehen, welche Regeln über Weihnachten und Silvester gelten, wie der Unterricht in den Schulen aufrecht gehalten werden soll – und wann die strengen Auflagen enden könnten.

Was ist zu erwarten?

Als derzeitiger Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) einen Entwurf für ein Beschlusspapier vorgelegt, der zwar in mehreren Punkten noch verändert werden kann. Aus dem Dokument lässt sich aber der Weg durch die Pandemie in den kommenden Wochen herauslesen. Der derzeit geltende Lockdown wird demnach zunächst bis zum 20. Dezember verlängert. Die erhoffte Trendwende sei im November noch nicht erreicht worden. Bisher sei lediglich ein „Seitwärtstrend“ zu beobachten, lautet die Begründung. Restaurants, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen bleiben somit geschlossen. Die staatlichen Hilfen für die betroffenen Unternehmen sollen ebenfalls verlängert werden.

Am Montagabend sollen sich die Ministerpräsidenten in einer Schaltkonferenz auf das Datum verständigt haben. Das meldete die Deutsche Presse-Agentur mit Verweis auf Teilnehmer.

Wie geht es danach weiter?

Durch den weiteren Teil-Lockdown soll eine „bundesweit signifikant sinkende Tendenz“ bei relevanten Indikatoren erreicht werden. Gelingt dies nicht, schlägt Müller eine automatische Verlängerung der Maßnahmen um jeweils zwei Wochen vor. Der entscheidende Wert soll die Sieben-Tage-Inzidenz sein, also die Zahl der Neuansteckungen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. Sinkt dieser Wert unter 50, sollen regional Lockerungen möglich sein. Berlins Regierungschef hat seine Vorschläge mit den von der SPD geführten Landesregierungen abgestimmt. Die Länder mit unionsgeführten Regierungen und das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg schlagen vor, am 15. Dezember über eine Verlängerung der Maßnahmen zu entscheiden. Ihre Positionen wollten die Länder Montagabend abstimmen, das Treffen war bei Redaktionsschluss noch nicht beendet. Vor dem Gipfel folgen am Dienstag Beratungen mit dem Kanzleramt, das zuletzt oft eine härtere Linie als viele Länderchefs vertrat.

Was gilt an den Feiertagen?

Seit Anfang November dürfen sich in der Öffentlichkeit nur noch bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. In Müllers Beschlussvorlage heißt es nun, private Treffen seien auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zu beschränken, Kinder bis 14 Jahre werden dabei aber nicht mitgezählt. Für die Feiertage soll es eine Ausnahme geben. Dadurch solle Weihnachten „als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“, heißt es in der Vorlage. Wie die Ausnahmeregelung für Treffen mit Freunden und Verwandten aussieht, und ob sie auch auch für Silvester gilt, ist noch offen.

Darf geböllert werden?

Das ist noch nicht klar. Die SPD-Länder wollen den Verkauf und das Zünden von Feuerwerkskörpern verbieten, um die Einsatzkräfte zu entlasten, die Kapazitäten des Gesundheitssystems freizuhalten und um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. CDU und CSU wollen nur zum freiwilligen Verzicht aufrufen, ein Verbot soll es auf belebten Plätzen geben.

Wie geht es in den Schulen weiter?

Die 16 Kultusminister der Bundesländer lehnen die Einführung eines grundsätzlichen Hybridunterrichts weiter ab und dringen darauf, dass ihre Regierungschefs am Mittwoch keine einheitliche Marschroute für die Schulen in Deutschland festlegen müssen. Wie aus Kreisen der Kultusministerkonferenz verlautet, sollten nach einem Beschluss der Runde vom Freitag auch weiterhin die jeweiligen Bundesländer über die jeweiligen Corona-Maßnahmen befinden. Falls sich Schulen in Hotspot-Gebieten befinden, könne Wechselunterricht für Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 und im zweiten Schritt für Schüler ab der 7. Klasse eingeführt werden, aber nur befristet und bezogen auf einzelne Schulen. Schüler bis einschließlich der sechsten Klasse sollten ebenso wie Jugendliche in den Abschlussklassen weiter grundsätzlich den Präsenzunterricht besuchen.

Was ist die Begründung?

„Bevor man über Schulschließungen redet, muss man über weitere Kontaktbeschränkungen im privaten, vielleicht auch in dem ein oder anderen geschäftlichen Bereich nachdenken“, betont Stefanie Hubig (SPD), die Präsidentin der Kultusminister-Konferenz. „Kinder und jüngere Jugendliche sind nicht Treiber der Pandemie“, das habe eine neue Studie belegt. Lehrerverbände sehen das anders und werben für das Wechselmodell.

Die KMK hat deshalb mehrere Studien in Auftrag gegeben. So soll eine Metastudie das bisher Erforschte zum Pandemiegeschehen an Schulen zusammentragen und das Infektionsrisiko für Schüler und Lehrer im Vergleich zu anderen Lebensbereichen analysiert werden. Für Baden-Württemberg beinhalten die Vorschläge der KMK kaum Neues. Schon jetzt wechseln Lerngruppen oder ganze Klassen in den Fernunterricht, wenn ein Kind in der Klasse an Corona erkrankt. Auch Susanne Eisenmann (CDU) ist eine Verfechterin der Präsenzbeschulung: Die Gefahr, dass insbesondere Kinder sozial schwächerer Familien den Anschluss verlieren, sei beim Distanzunterricht immens.