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Der Verfassungsgerichtshof soll entscheiden, ob Wolfgang Gedeon der AfD-Fraktion im Landtag angehören kann oder nicht. Wegen Antisemitismusvorwürfen ist Gedeon seit 2016 parteilos.

Stuttgart (dpa/lsw)Wolfgang Gedeon will den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheiden lassen, ob er der AfD-Fraktion im Landtag angehören kann oder nicht. Der wegen Antisemitismusvorwürfen vorbelastete Landtagsabgeordnete argumentiere, er habe seine Mitgliedschaft in der Fraktion nicht wirksam beendet, teilte das Gericht als oberster Wächter der Landesverfassung am Montag in Stuttgart mit. Zudem sehe er sein Abgeordnetenrecht verletzt.

Mit einem Eilantrag wolle Gedeon zudem erreichen, dass der Verfassungsgerichtshof die Fraktion verpflichte, ihn vorläufig wieder mitarbeiten zu lassen. Zu dem Antrag kann diese nun Stellung nehmen. «Wann der Verfassungsgerichtshof über den Eilantrag und den Antrag in der Hauptsache entscheiden wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen», so das Gericht weiter.

Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 vorübergehend zur Spaltung der AfD-Fraktion geführt. Gedeon gehört dem Landesparlament derzeit als fraktionsloser Abgeordneter an. Der 72-Jährige löst mit seinen Redebeiträgen immer wieder Empörung aus. Gedeon selbst weist die Antisemitismusvorwürfe zurück.

Nicht zum ersten Mal beschäftigt der Streit die Justiz. Vor knapp zwei Wochen hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass Gedeon vorerst Mitglied der AfD bleiben darf. Das Gericht hatte den neuen Antrag der Partei als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet abgewiesen. Der AfD-Bundesvorstand will den Rauswurf weiter verfolgen und das Bundesschiedsgericht anrufen.

Der baden-württembergische Landesvorstand hatte ebenfalls schon den Parteiausschluss Gedeons angestrebt - das Landesschiedsgericht Baden-Württemberg hatte den Antrag aber unter Verweis auf formale Gründe zurückgewiesen.