Schäden an den Nord-Stream-Pipelines (Symbolbild) Foto: AFP/JOHN MACDOUGALL

Die dänischen und schwedischen Behörden haben bestätigt, dass auch aus der deutsch-russischen Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 Gas austritt. Es gebe zwei Lecks in der Gasleitung, hieß es von offizieller Seite aus Kopenhagen und Stockholm.

Der Betreiber der Ostsee-Gaspipelines Nord Stream hat nach eigenen Angaben mehrere Schäden entdeckt. Insgesamt handele es sich um beispiellose Fälle an einem Tag an drei Leitungen, teilte die Nord Stream AG am Dienstag mit. Es sei unklar, wann das System wieder funktionieren werde.

Zuvor hatte die schwedische Schifffahrtsbehörde zwei Lecks an der Gaspipeline Nord Stream 1 gemeldet. „Es gibt zwei Lecks bei Nord Stream 1 – eines in der schwedischen Wirtschaftszone und eines in der dänischen Wirtschaftszone. Sie liegen sehr nahe beieinander“, sagte ein Behördensprecher am Dienstag Reuters. Die Lecks befänden sich nordöstlich der dänischen Insel Bornholm. Eine entsprechende Warnung wurde von der Behörde herausgegeben. Die Ursache für die Lecks war zunächst nicht klar.

Nord Stream 2 ohne Betriebserlaubnis

Am Montag war in den Erdgas-Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 ein Druckabfall festgestellt worden.. Beide Doppelröhren verlaufen von Russland über die Ostsee nach Deutschland. Nord Stream 1 war 2011 in Betrieb genommen worden. Nach der Invasion Russlands in der Ukraine und der darauf folgenden Sanktionen des Westens hatte Russland den Gastransport durch Nord Stream 1 zunächst reduziert und vor ein paar Wochen komplett eingestellt. Nord Stream 2 war vor einem Jahr fertig gestellt worden, hatte aber nie von Deutschland eine Betriebserlaubnis erhalten.

Die Bundesnetzagentur hatte nach dem Druckabfall in der Nord-Stream-1-Pipeline erklärt, keine Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit zu erwarten. „Wir sind dabei, im Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und den betroffenen Behörden auch hier den Sachverhalt aufzuklären. Aktuell kennen wir die Ursachen für den Druckabfall nicht“, hatte ein Sprecher der Behörde mitgeteilt.