Das Cybercrime-Zentrum hatte zum 1. Januar 2024 seine Arbeit aufgenommen. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Zunehmender Netz-Kriminalität sagt das Land mit dem Cybercrime-Zentrum den Kampf an. Erfolge gibt es bereits. Doch es bräuchte noch mehr IT-Experten.

Um Kriminalität im Netz besser bekämpfen zu können, hält das Land Baden-Württemberg Ausschau nach mehr Experten. „Mit dem Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg konnten wir in den letzten Monaten bedeutende Erfolge bei der Bekämpfung komplexer Cyberkriminalität erzielen“, betonte Justizministerin Marion Gentges (CDU). Solche Erfolge seien nur möglich mit einer hohen fachlichen Kompetenz und außerordentlichem Engagement. Dem Ministerium zufolge wurde der IT-Bereich in dem neuen Zentrum deshalb kontinuierlich verstärkt. Doch die Gewinnung von IT-Personal sei angesichts des Wettbewerbs um qualifizierte Arbeitskräfte „besonders herausfordernd“.

Cyberkriminellen das Handwerk legen

Das Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ging Anfang des Jahres an den Start. Es ist landesweit zuständig für besonders anspruchsvolle Verfahren der Cyberkriminalität, also von Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme richten oder mit Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden. An der Spitze des Zentrums steht die Leitende Oberstaatsanwältin Tomke Beddies.

Für das Zentrum sind 50,5 neue Stellen vorgesehen. Zum 1. Dezember dieses Jahres sind laut Ministerium 33 Personen dort tätig, darunter 16 Staatsanwälte und zwei IT-Referenten. Mit dem Cybercrime-Zentrum will das Land hochprofessionell agierenden Tätern geballte Kompetenz entgegensetzen.

1.000 Verfahren anhängig

Ob Telefonbetrugsmasche mit vermeintlichen Polizisten, Hackerangriffe auf Firmen mit immensen Schäden oder sexueller Missbrauch - Cyberkriminalität hat viele Facetten und nimmt dem Ministerium zufolge stark zu. Bis Ende September waren bei dem Zentrum rund 1.000 Verfahren anhängig, darunter 528 gegen bekannte und 461 Verfahren gegen unbekannte Beschuldigte. 349 Verfahren haben ihren Ursprung in einer Meldung der US-amerikanischen Institution NCMEC („National Center for Missing and Exploited Children“, deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder).

Die internationale Dimension

Amerikanische Internetanbieter sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Kinderpornografie an das US-Zentrum zu melden. Geht es um IP-Adressen in Deutschland, werden deutsche Ermittler informiert. Durch die vielen Hinweise aus den USA stieg auch in Deutschland zuletzt die Zahl der Ermittlungen zu Besitz, Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsinhalten.

Zu den größten Erfolgen des Karlsruher Cybercrime-Zentrums zählt Ministerin Gentges die Verurteilung eines 40 Jahre alten Mannes aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zu einer Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten wegen des bandenmäßigen öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornographischer Inhalte in 24 Fällen. Der Mann hatte eine Darknet-Plattform moderiert und als Teil einer Bande kinderpornografische Inhalte anderen Nutzern zugänglich gemacht. Auch die Zerschlagung eines international agierenden Netzwerkes von Telefonbetrügern gelang demnach mit Hilfe des Cybercrime-Zentrums.