Nach einem Faustschlag mit Todesfolge auf dem CSD in Münster steht ein 20 Jahre alter Mann vor Gericht. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Der Angriff in Münster hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Beim Christopher Street Day (CSD) stirbt ein Mann nach Schlägen gegen den Kopf. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Rund zweieinhalb Monate nach der tödlichen Prügelattacke auf einen 25-Jährigen am Rande einer Veranstaltung zum Christopher Street Day (CSD) in Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Tatverdächtigen erhoben. Dem 20-Jährigen wird unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, wie die Behörde in Münster am Mittwoch mitteilte.

Nach Überzeugung der Ermittler soll der junge Mann am 27. August 2022 einem 25-Jährigen einen Faustschlag versetzt haben. Nach dem Sturz auf den Hinterkopf starb der Mann an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. Über die Annahme der Anklage müsse jetzt das Landgericht Münster entscheiden, ließ die Staatsanwaltschaft verlauten.

Ein 20 Jahre alter Mann sitzt in U-Haft

Der 20-Jährige sitzt in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert. Der Mann soll bei der CSD-Veranstaltung zunächst zwei Frauen unter anderem queer-feindlich beschimpft und bedroht haben. Gegen 20.00 Uhr soll der Angeschuldigte laut Angaben der Staatsanwaltschaft drei ihm unbekannte Teilnehmerinnen sexuell anstößig angesprochen und gefragt haben, ob er ihnen unter den Rock fassen dürfe.

Als die Frauen auf die Provokation ablehnend reagierten, antwortete der 20-Jährige, die Ermittler vermuten wegen der Kränkung, verbal aggressiv. Dabei sollen die Beschimpfungen „lesbische Huren“, „Scheiß-Lesben“ und „Scheiß-Transen“ gefallen sein. Zusätzlich soll er Schläge angedroht und Morddrohungen gegen ihre Familien ausgesprochen haben.

Als der 25-Jährige ihn bat, das zu unterlassen, soll der 20-Jährige unvermittelt zugeschlagen haben. „Der Angeschuldigte soll dem Geschädigten sodann direkt möglicherweise zunächst einen Stoß gegen die Brust und dann kurz nacheinander einen ersten Schlag mit der rechten Faust oder Hand gegen das Gesicht sowie einen wuchtigen weiteren Schlag mit der linken Faust gegen das Gesicht versetzt haben“, heißt es in der Mitteilung.

Mutmaßliches Motiv des Beschuldigten ist unklar

Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit der Sachverständigen hat der Angeklagte betont, dass die Tat „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ sei. Nach Bewertung der Expertin könnte die Tat auch auf eine durch Alkohol ausgelöste aggressive Stimmung und Gewaltbereitschaft zurückzuführen sein, heißt es in der Mitteilung.

Die Steuerfähigkeit des Angeschuldigten war nach der vorläufigen Bewertung der Sachverständigen bei der Tat nicht erheblich beeinträchtigt.

Beim Opfer handelt es sich um einen Transmann. Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. Die Tat hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt.