Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigt die Covid-Notbremse des Bundes. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Grün-Schwarz will sich am Donnerstag festlegen, ob sie die vom Bundestag beschlossene Covid-Notbremse übernimmt.

Berlin - Die Landesregierung von Baden-Württemberg will am Donnerstag entscheiden, ob sie die im Rahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bundesweit verbindlichen Corona-Restriktionen eins zu eins umsetzen will. „Aber wir tendieren zu härteren Maßnahmen,“ sagte der stellvertretende Regierungssprecher Arne Braun unserer Zeitung. Zunächst werde man die Beschlussvorlage des Bundes prüfen. Die heikelste Frage ist die nach der nächtlichen Ausgangssperre, die im Land bereits ab 21 Uhr gilt, der Bund will sie ab 22 Uhr in Kraft setzen mit Ausnahmen für Spaziergänger und Jogger bis 24 Uhr.

Land: „Wir wollen dem Bund nicht in den Rücken fallen“

Nach Ansicht der Landesregierung ist eine striktere Ausgangssperre aber ein gutes Mittel, die Kontakte einzuschränken und die Infektionszahlen zu senken. „Das ist etwas wie die Quadratur des Kreises“, sagte Arne Braun. „Wir wollen einerseits strenge Maßnahmen, aber wir wollen dem Bund auch nicht in den Rücken fallen.“

Bei den Schulen plant der Bund, ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern nur noch Fernunterricht zuzulassen. Dies ist auch im Sinne der Landesregierung. Bisher liegt die Regel hier bei 200. Wird die 165-er-Regel eingeführt, müssten in Baden-Württemberg 23 der 44 Stadt- und Landkreise zum Distanzunterricht zurückkehren. Derzeit sind nur elf Landkreise betroffen.

FDP wird „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ klagen

Die geplante Corona-Notbremse mit verbindlichen Regeln für den Kampf gegen die Pandemie in ganz Deutschland hat im Bundestag zu einem heftigen Schlagabtausch geführt. Die Opposition kritisierte am Mittwoch vor der Abstimmung im Plenum unter anderem erhebliche Grundrechtseinschränkungen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte die Neuregelungen, die zu größerer Unterstützung bei den Bürgern beitragen sollten. Mit dem Gesetz soll sich an diesem Donnerstag noch der Bundesrat befassen.

Die Ausgangssperre sei „verfassungsrechtlich mehr als problematisch“, sagte Generalsekretär Volker Wissing im Deutschlandfunk. Sie stelle einen sehr schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. „Das Gesetz ist unverhältnismäßig und wird sicherlich vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.“ Die FDP werde „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Klage unterstützen.

Die Bundesärztekammer äußert sich vorsichtig zur geplanten Ausgangssperre. Wenn sie dazu gedacht sei, Menschen von Treffen im Freien abzuhalten, sei sie problematisch, sagt Kammer-Präsident Klaus Reinhardt dem SWR. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält die Änderungen am Infektionsschutzgesetz für nicht ausreichend, um Lehrer und Schüler in der Corona-Pandemie gut zu schützen. Die Berliner Polizei hat eine Demonstration mit rund 8000 Teilnehmern am Brandenburger Tor gegen das Infektionsschutzgesetz aufgelöst.