Klassenzimmer bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Foto: dpa/Jan Woitas

Das Land weckt Hoffnung auf Präsenzunterricht ab 18. Januar. Schulleiter begrüßen auch, dass die Betretungsverbote an Schulen aufgehoben sind.

Stuttgart - In der kommenden Woche will das Land die Entwicklung der Corona-Infektionen verfolgen und dann über weitere Schulöffnungen entscheiden. Noch am Dreikönigstag hat Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) Schulen, Kommunen und Verbände über die Absichten des Landes informiert, die von der Bundeslinie abweichen. Die Stuttgarter Schulleiter sind erleichtert über die meisten der Vorgaben.

„Es gibt nun zum Glück keine Betretungsverbote mehr an den Schulen“, sagt Felix Winkler, der Geschäftsführende Schulleiter der gewerblichen beruflichen Schulen. Diese hatten seinen Kollegen beim vorigen Lockdown das Leben schwer gemacht, die Pädagogen mussten den Digitalunterricht von zuhause aus halten. Auch die Kammerprüfungen, die im Januar anstehen und an speziellen Maschinen im Schulhaus absolviert werden müssen, dürften stattfinden. „Die Stadt macht uns da keine Einschränkungen“, zeigt sich Winkler erleichtert.

Einwöchige Schließung

Alle Schulen und Kitas auch in freier Trägerschaft, die Grundschulförderklassen und die verlässliche Grundschule, die flexible Nachmittagsbetreuung und die Horte bleiben in der kommenden Woche geschlossen, außerdem die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und deren Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sehen, Hören, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung.

Für Abschlussklassen gestattet das Land vom 18. Januar an ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht. Dazu zählen die Klassenstufen 9 und 10 der weiterführenden Schulen, die Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule sowie Abschluss-Schüler der beruflichen Schulen.

Für gewerbliche Berufsschulen stelle dies keine Herausforderung dar, „davon sind nur zehn bis 20 Prozent der Schüler betroffen“, so Winkler. Räumlich problematisch werde der Präsenzunterricht allerdings für die kaufmännischen Berufsschulen, die sehr viele Abschlussklassen unterrichteten.

Ausnahmen bei behinderten Schülern

Ausnahmen von den Schulschließungen gibt es auch, und zwar für die SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung: Sie öffnen bereits am kommenden Montag, 11. Januar, die Klassenzimmer. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist allerdings freiwillig. Das Land hatte die Ausnahme unter dem Aspekt zugelassen, dass diese Schüler über Fernunterricht oder digitale Angebote kaum erreicht werden könnten.

Der Geschäftsführende Schulleiter, Michael Hirn, sorgt sich allerdings um die Gesundheit der Kinder und Lehrer: „Die Kinder können die Abstandsregel nicht einhalten, weil sie die Regel nicht verstehen. Viele von ihnen haben Vorerkrankungen, und bei vielen Schülern müssen sich die Lehrkräfte um die körperliche Hygiene kümmern. Das heißt, die Angst vor Ansteckung ist groß und wir brauchen dringend Schürzen, Gesichtsschilde, Handschuhe.“ Über deren Bezahlung gebe es regelmäßig Streit.

Notbetreuung beginnt am 11. Januar

Eine Notbetreuung soll es schon von kommender Woche an geben. Väter und Mütter müssen nachweisen, dass ihre berufliche Tätigkeit sie an der Betreuung ihrer Kinder hindert, egal, ob am Arbeitsplatz oder im Homeoffice verrichtet. Eine formlose Erklärung kann mündlich, fernmündlich, elektronisch, aber auch schriftlich abgegeben werden. Ob der Beruf systemrelevant ist, spielt keine Rolle mehr.