Ab sofort müssen auch die Stadträte ihren Coronastatus dokumentieren. Wer sich weigert, darf nicht an Präsenzsitzungen der kommunalpolitischen Gremien teilnehmen. Foto: imago/Action Pictures

Die Kommunalpolitiker müssen ab sofort ihren Coronastatus vor Beginn der Gremiensitzungen nachweisen. Das hat die Rathausspitze verfügt, nachdem das Innenministerium grünes Licht für die Anordnung gegeben hatte. Dass der Schutz trotzdem trügerisch sein kann, zeigt das Beispiel München.

Stuttgart - Nachdem die Stadt aus unserer Zeitung erfahren hat, dass das Innenministerium grünes Licht für die Einführung der 3-G-Regel auch für Stadträte gibt, hat die Stuttgarter Rathausspitze gehandelt. Verwaltungsbürgermeister Fabian Mayer (CDU) hat umgehend verfügt, dass ab sofort auch die Mitglieder des Gemeinderats, die an Gremiensitzungen teilnehmen, einen 3-G-Nachweis vor Beginn der jeweiligen Beratungen vorweisen müssen. Andernfalls kann ihnen der Zutritt verweigert werden. Die Stadt will damit Coronaausbrüchen unter den Räten vorbeugen, die gegebenenfalls gravierende Auswirkungen auf den Politikbetrieb im Rathaus haben könnten. Zuvor hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) bereits eine entsprechende Anordnung für die Parlamentsabgeordneten ausgesprochen.

Bisher galt 3 G lediglich für städtische Beschäftigte und Besucher

Bisher hatte die Stadt die aktuelle Coronaverordnung des Landes so interpretiert, dass Mandatsträger von der für Mitarbeiter der Verwaltung und Bürgermeister bereits geltende 3-G-Vorschrift ausgenommen sind. Das Innenministerium hatte jedoch auf Anfrage unserer Zeitung klargestellt, dass unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine 3-G-Regel für Stadträte von den jeweiligen Bürgermeistern oder auch vom örtlichen Gesundheitsamt angeordnet werden könne. Solche Anordnungen seien durch das Haus- und Ordnungsrecht der Kommune gedeckt und angesichts des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens und der ausgerufenen Alarmstufe „wohl grundsätzlich verhältnismäßig“, hatte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber unserer Redaktion gesagt.

Bisher galt die 3-G-Regel und der Nachweis entsprechender Zertifikate lediglich für Verwaltungsmitarbeiter – auch Bürgermeister – und Besucher der Sitzungen aufgrund der entsprechenden Landesverordnung. Hintergrund der Verschärfung dürfte auch ein aktueller Vorfall in München sein: Dort hatte laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nach einer Stadtratssitzung im Löwenbräukeller bei zahlreichen Stadträten zunächst die rote Corona-Warnapp angeschlagen, im Anschluss waren mehrere Mitglieder diverser Fraktionen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das Beispiel wirft freilich auch gleich die Frage auf, ob 3 G ausreicht; die Vollversammlung in München fand nämlich unter 3-G-Bestimmungen sowie Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln statt.

Münchener Stadtrat verschiebt nach Corona-Ausbruch Etatverabschiedung

München hat als Konsequenz aus dem Corona-Ausbruch für dieses Jahr sämtliche Stadtratssitzungen abgesagt – selbst der Haushaltsplan soll erst im kommenden Jahr verabschiedet werden. Lediglich einmal tritt die Vollversammlung im September in reduzierter Besetzung zusammen, um unaufschiebbare Beschlüsse zu fassen.

In Stuttgart steht kommende Woche die mehrtägige zweite Lesung des Haushalts an, am 17. Dezember soll der Etat planmäßig von der Vollversammlung des Gemeinderats in einer Präsenzsitzung verabschiedet werden. Da im großen Saal des Rathauses die Hygiene- und Abstandsregeln bei Vollbelegung mit 60 Stadträten nebst Bürgermeisterriege und dutzenden von Amtsleitern und Verwaltungsbeschäftigten kaum zu gewährleisten sind, weicht der Rat dafür in die Hanns-Martin-Schleyer-Halle aus. Für den Fall, das trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Infektionsfälle auftreten, kann nach Angaben der Stadtkämmerei die Verabschiedung des Haushalts auch in den Januar verschoben werden, ohne dass dies Auswirkungen auf dessen Genehmigungsfähigkeit hätte.