Abstand oder kein Abstand? Die Kontrolle der Maskenpflicht in der City wird für die Polizei komplizierter. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Innerhalb des Stuttgarter Cityrings gilt die Maskenpflicht auch im Freien – allerdings nicht mehr in jedem Fall. Eine Änderung der Stadt sorgt für neue Verwirrung.

Stuttgart - Wie strikt gilt denn nun die Maskenpflicht im Freien innerhalb des Cityrings? Still und leise hat die Stadt Stuttgart ihre Allgemeinverfügung geändert – und sich an die Vorgaben des Landes anpassen müssen. Demnach muss im Stadtzentrum nur noch an jenen Stellen eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt werden, „wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann“. Ein Hintertürchen, das ganz unauffällig eingebaut worden ist. Mit Datum vom Mittwoch, 21. Oktober, 14 Uhr, ist der Passus der Abstandsregel in einem „Merkblatt“ der Stadt genannt. In der Allgemeinverfügung vom Montag war von Ausnahmen noch nicht die Rede. In der Verordnung ist allenfalls die Formulierung zu finden, bei Veranstaltungen sei „im gesamten Stadtgebiet durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“. Seit 14. Oktober ist dies bisher auch so von der Stuttgarter Polizei kontrolliert worden.

Demo wirft eine Gretchenfrage auf

Doch schon eine Demonstration von maskenlosen Gegnern der Corona-Maßnahmen mitten in der Stadt am Montagnachmittag hatte die Gretchenfrage aufgeworfen: Warum dürfen die eigentlich in einem Areal mit unbedingter Maskenpflicht ohne jegliche Maske demonstrieren? Und warum schaut die Polizei dabei nur zu?

Etwa 200 Teilnehmer der querdenkenden „Eltern für Aufklärung und Freiheit“ waren in Pulks von der Thouretstraße über den Schlossplatz zum Karlsplatz gezogen, gegen die Maskenpflicht im Unterricht demonstrierend. Ohne Maske. In der Thouretstraße, wo nur 30 Teilnehmer angemeldet waren, herrschte angesichts des Zulaufs drangvolle Enge. „Hier wurde immer wieder gegen Abstandsregeln verstoßen“, bestätigt Polizeisprecherin Monika Ackermann, „diese Verstöße gegen die Auflagen wurden dokumentiert und an das Ordnungsamt gemeldet.“

Personalien wurden aber nicht erhoben, und die Demo wurde auch nicht aufgelöst. „Das war eine sehr knifflige Situation“, sagt Polizeisprecherin Ackermann. Hätten die Beamten die Versammlung beendet und Platzverweise erteilen müssen, wäre die Lage nur verschlimmert und der Infektionsschutz erst recht nicht eingehalten worden, rechtfertigt sie die Strategie. Dies habe man mit der Versammlungsbehörde der Stadt abgesprochen.

Wie die Polizei auf Verstöße reagierte

Auf Anfrage räumt Stadtsprecher Sven Matis ein, dass „die neue Regelung die bisherigen Vorgaben einschränkt“. Betroffen seien jetzt nur noch Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen – nicht aber die Theodor-Heuss- oder die Eberhardstraße. Dafür gelte die Maskenpflicht diesbezüglich nicht nur in der City, sondern nun auch in den Stadtbezirken, also etwa in Cannstatt, Vaihingen oder Degerloch. Matis: „Überall, wo es eng wird, ist Maske zu tragen.“