Bei der Demo am 16. Mai auf dem Wasen gelten verschärfte Corona-Schutzregeln. Foto: dpa/Schmidt (Archiv)

Vor dem Stuttgarter Amtsgericht muss sich am Mittwoch ein Tübinger verantworten, der im Mai gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln verstoßen hat. Er war auf dem Weg zu einer Demo.

Stuttgart - Ein neues Thema beschäftigt am Mittwoch das Stuttgarter Amtsgericht: Es muss über ein Bußgeld wegen eines Corona-Regel-Verstoßes verhandeln. Um 300 Euro geht es für den Mann, der keine Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen wollte.

Die Stadt verschärft im Mai die Regeln

In der Landeshauptstadt galten am 16. Mai verschärfte Regeln: Wieder war eine große Demo der sogenannten Querdenker auf dem Cannstatter Wasen angekündigt. Weil bei ähnlichen Veranstaltungen in den Wochen zuvor immer viele Teilnehmende an diesen Kundgebungen ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz zur Verringerung des Risikos einer Corona-Infektion in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs gewesene waren, drehte die Stadt an der Gebührenschraube. Wer auf dem Weg zur Demo ohne Maske in einem Bus oder einer Bahn saß, sollte 300 Euro bezahlen müssen. Die Maskenpflicht besteht seit dem 27. April. Anfangs waren Bußgelder von 15 bis 30 Euro fällig.

Am Charlottenplatz ohne Maske unterwegs

Einer, der an jenem Samstag ohne Maske unterwegs war, ist ein Anhänger der Bewegung aus Tübingen. Er ist laut einer Gerichtssprecherin an jenem Samstag am Charlottenplatz ohne den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz erwischt worden. Nun soll das Gericht in einer öffentlichen Verhandlung klären, ob das Bußgeld gerechtfertigt war. Die Verhandlung am Stuttgarter Amtsgericht findet unter strengen Hygieneauflagen statt. Im gesamten Gebäude herrscht Maskenpflicht, im Zuhörerraum ist nur eine bestimmte Anzahl Personen zugelassen, um die notwendigen Abstände einhalten zu können.