Die Grabkapelle auf dem Württemberg ist ein beliebtes Ausflugsziel und ein kleines Wahrzeichen Stuttgarts. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa/Jan-Philipp Strobel

Sie ist ein beliebtes Ausflugsziel und ein kleines Wahrzeichen Stuttgarts: die Grabkapelle auf dem Württemberg. Wegen der Corona-Pandemie wird nun das Gelände rings um das Monument gesperrt.

Stuttgart - Schlechte Nachrichten für alle, die sich auf einen Herbstspaziergang entlang der bunten Weinberge bei der Stuttgarter Grabkapelle gefreut haben: Wegen der Corona-Pandemie wird das Gelände rings um die beliebte Sehenswürdigkeit auf dem Württemberg gesperrt. Damit soll gewährleistet werden, dass sich keine Menschenansammlungen am Aufstieg zur Kapelle und auf der Treppe vor dem Mausoleum bilden, teilten die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg am Dienstag mit. Die Kapelle an sich war – wie die meisten Monumente des Landes – bereits seit Ende Oktober geschlossen.

Grabkapppelle für mindestens einen Monat gesperrt

„Es ist schwer auszuhalten, einen der schönsten historischen Orte der Landeshauptstadt für mindestens einen Monat für das Publikum zu sperren“, wird Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, in einer Mitteilung zitiert. „Die notwendige Kontaktreduzierung, um die beängstigend ansteigenden Fallzahlen möglichst rasch wieder einzudämmen, verlangt leider auch dieses Opfer von uns allen.“ Bei schönem Wetter ziehe die Sehenswürdigkeit viele Spaziergänger an. Es kämen auch immer mehr Gruppen auf den Gipfel.

Grabkapelle ist Wahrzeichen Stuttgarts

Die Grabkapelle auf dem Württemberg ist ein beliebtes Ausflugsziel und ein kleines Wahrzeichen Stuttgarts. Wie viele andere Institutionen musste das Monument bereits im Frühjahr geschlossen werden. Und auch damals musste kurz darauf der gesamte Berggipfel gesperrt werden. Mit dem schönen Wetter sei das Gelände rings um die Grabkapelle förmlich von Menschen geflutet worden, heißt es in der Mitteilung. „Für die Aufsichten auf dem Württemberg war es unmöglich, die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten.“