Womöglich öffnen kommende Woche die Freibäder. Foto: Simon Granville

Die Vorfreude auf die Freibadsaison ist groß. Doch bald sind in Stuttgart auch wieder andere Aktivitäten möglich. Eine Übersicht, was gilt, wenn die Inzidenz fünf Werktage unter 100 bleibt.

Stuttgart - Es klingt nach der großen Erleichterung, doch es wird nicht die ganz große Freiheit sein, falls in der kommenden Woche die Bundesnotbremse in Stuttgart aufgehoben werden kann. Nicht nur Corona-Schnelltests sind immer wieder erforderlich. Auch Masken, Abstandsregeln und strenge Beschränkungen der zugelassenen Personenzahlen in vielen Bereichen werden noch einige Zeit unseren Alltag bestimmen. Was wird geöffnet und erlaubt sein?

Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Kontakte Weiterhin wären auch von Donnerstag an Kontaktbeschränkungen in Kraft. Das heißt: Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Nicht eingerechnet werden müssen Kinder unter 13 Jahren, Geimpfte, Genesene – ein „Freitesten“ ist hier nicht möglich.

Kosmetik Das Aussehen hängt für viele nicht nur vom Friseurbesuch ab, sondern auch vom Termin im Kosmetikstudio. Diese dürften wieder ihre Dienste anbieten, wenn die Öffnungsstufe eins eintritt. Im Salon ist Maske zu tragen. Ist dies bei der Behandlung nicht möglich, wird ein tagesaktueller Schnelltest benötigt.

Im Handel bliebe es bei Click&Meet

Handel Baumärkte und Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs haben ohnehin geöffnet. Ansonsten darf auf 40 Quadratmeter Ladenfläche ein Kunde oder eine Kundin sein, wenn das Geschäft kein Testkonzept hat. Weiterhin gilt das Prinzip Click & Meet – vor dem Einkauf soll ein Termin vereinbart werden. Bei vorliegendem Testkonzept dürfen ohne Voranmeldungen zwei Kunden auf der gleichen Fläche anwesend sein.

Bildung Grundschulen dürften, wenn die Zahlen so bleiben, nach den Pfingstferien zum Präsenzunterricht zurückkehren, die anderen Klassenstufen haben Wechselunterricht. Es wird keine Notbetreuung, sondern eine Ferienbetreuung angeboten. Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen dürften von Donnerstag an Kurse mit bis zu zehn Personen in Räumen unterrichten, mit bis zu 20 Personen im Freien – außer Tanz- und Sportkurse. Archiven und Büchereien ist der Betrieb dann mit einem Nutzer pro 20 Quadratmeter erlaubt.

Auch Museen dürften wieder öffnen

Kultur Vorhang auf für die Freiluftsaison: Theater, Oper und Kino dürften für bis zu 100 Personen im Freien spielen. Auch Museen dürften wieder öffnen.

Sport Der heiß ersehnte Beginn der Freibadsaison dürfte stattfinden. Auch hier gilt: Ein Test muss vorliegen, und es dürften auch nur so viele rein, dass pro Gast 20 Quadratmeter Platz sind. Kontaktarme Sportarten dürften bis zu 20 Personen im Freien treiben.

Gemeinsames Singen im Gottesdienst wäre weiterhin nicht erlaubt

Hotellerie und Gastronomie Übernachtungsgäste müssten entweder vollständig geimpft oder genesen sein oder alle drei Tage einen negativen Test vorlegen. Lokale dürften bis 21 Uhr geöffnet sein.

Religion Veranstaltungen der Religionsausübung wären ohne Anmeldung erlaubt. Nur gemeinsam singen darf man in den Glaubensstätten noch nicht wieder.