Am Marienplatz überwacht die Polizei die Maskenpflicht. Foto: Max Kovalenko

Ein Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen will ein Bußgeld von 30 Euro nicht zahlen. Doch seine Rechnung geht nicht auf: Das Gericht legt einen deutlich höheren Satz fest.

Stuttgart - Wie selbstverständlich nimmt der Herrenberger die hellblaue OP-Maske ab, mit der er ins Gerichtsgebäude gekommen ist, als er den Platz auf der Anklagebank erreicht hat. Zuvor hatte sein Anwalt schon mit dem Justizwachpersonal diskutiert, wo man sitze, denn die Plexiglasschutzwände gefielen dem Verteidiger, der eine FFP2-Maske trug, nicht wirklich. Die Wachleute im Sitzungssaal 1 des Amtsgerichts schreiten ein: Die Maske muss aufbleiben, es sei denn, die Richterin würde es erlauben, den Mund-Nasen-Schutz während der Verhandlung oder einzelner Wortbeiträge wegzulassen. „Ich weise Sie darauf hin, dass ich Atemnot bekommen könnte“, machte der 62-Jährige klar.