Im Nahverkehr gilt die Maskenpflicht (Symbolbild). Foto: Leif Piechowski/Leif-Hendrik Piechowski

Wer künftig ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbunds erwischt wird, muss mit einer Strafe von 100 Euro rechnen.

Karlsruhe - Der Verkehrsverbund passt zum 23. Oktober seine Beförderungsbedingungen an und nimmt als einer der ersten Verbünde in Deutschland die Maskenpflicht in den Gemeinschaftstarif auf. „In Zeiten steigender Infektionszahlen und vor dem Hintergrund, dass die allermeisten Fahrgäste sich an die Regel halten, möchten wir zeigen, dass es null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln gibt“, erklärte KVV-Geschäftsführer Alexander Pischon am Dienstag.

Verkehrsunternehmen können Verstöße selbst ahnden

Mit dabei sind die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Abellio Rail Baden-Württemberg, die Stadtwerke Baden-Baden, die Verkehrsgesellschaft Rastatt, StadtBus Bruchsal sowie die Busunternehmen Omnibus Hassis, Kraichtal Bus und Friedrich Wöhrle. Kontrolliert wird das korrekte Sitzen der Maske ausschließlich durch die Fahrscheinprüfer.

Die Anpassung der Beförderungsbedingungen ermöglicht es den Verkehrsunternehmen, Verstöße gegen die Maskenpflicht nun selbst ahnden können. Dazu gab es bislang keine rechtliche Grundlage.