Jens Spahn möchte die epidemische Lage beenden. Foto: dpa/Federico Gambarini

Fünf mal ist die epidemische Lage von nationaler Tragweite seit März 2020 verlängert worden. Das soll sich nun ändern. Aber warum? Und was bedeutet das?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die sogenannte epidemische Lage zur Eindämmung des Coronavirus Ende November auslaufen zu lassen. Ein Ende aller Beschränkungen bedeutet das nicht. Aber was genau sind die Folgen solch einer Entscheidung?

Ohne Verlängerung kommt das automatische Aus

Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gilt seit März 2020 und wurde zuletzt bis zum 24. November verlängert. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt beim Bundestag. Der hatte die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“zuletzt im August für weitere drei Monate verlängert. Ohne Verlängerung läuft sie automatisch aus.

Die epidemische Lage gibt Bundes- und Landesregierungen Befugnisse, um Verordnungen zu Corona-Maßnahmen oder zur Impfstoffbeschaffung zu erlassen. Sie liegt laut Infektionsschutzgesetz dann vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“. Im Infektionsschutzgesetz werden außerdem konkrete Maßnahmen genannt, die zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 für die Dauer der Feststellung einer solchen Lage ergriffen werden können.

Die Länder sind am Zug

Vor allem der Bundesgesundheitsminister hat bei Vorliegen der epidemischen Lage weitgehende Eingriffsmöglichkeiten. Fällt sie weg, sind die Bundesländer vermehrt für ihre Corona-Maßnahmen selbst zuständig. Sie legen Abstands-, Veranstaltungs- und Maskenregeln jeweils in ihren eigenen Corona-Verordnungen fest und schreiben diese regelmäßig fort. Der Wegfall der epidemischen Lage würde daher vermutlich nicht zu einem vollständigen Wegfall sämtlicher Beschränkungen führen.