Wegen weiter hoher Corona-Infektionszahlen wird der Lockdown an Schulen und Kitas bis Ende Januar verlängert. Foto: dpa/Britta Pedersen

Arbeitsaufgaben per E-Mail, Videounterricht übers Tablet und in der Kita nur Betreuung, wenn es nicht anders geht - die seit Mitte Dezember geltenden Lockdownmaßnahmen an Schulen und Kitas werden bis Ende Januar verlängert - Ausnahmen sind aber möglich.

Berlin - Die meisten Schüler in Deutschland und auch viele Kita-Kinder werden wohl auch in den nächsten drei Wochen noch zu Hause bleiben müssen. Schulen und Kindertagesstätten sollen bis mindestens Ende Januar weitestgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich am Dienstag bei ihrer Videoschalte darauf, die seit Mitte Dezember in den Bundesländern geltenden Lockdown-Regeln für die Einrichtungen bis Monatsende zu verlängern. Wie es im Februar weitergeht, darüber soll erneut am 25. Januar beraten werden.

Zahl der Kinderkrankentage für Eltern werden verdoppelt

Bund und Länder vereinbarten vor dem Hintergrund der Einschränkungen an Schulen und Kitas außerdem, in diesem Jahr die Zahl der Kinderkrankentage für Eltern zu verdoppeln.

„Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, heißt es im gemeinsamen Beschlusspapier. Darin wird auch auf negative Folgen von Schließungen für Bildungsbiografien und soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Dennoch müssten die Maßnahmen entsprechend des letzten Beschlusses von Bund und Ländern vom 13. Dezember bis Ende Januar verlängert werden, heißt es weiter.

Konkretes Vorgehen regeln Länder selbst

Damals hatten Merkel und die Länderchefs ausdrücklich eine Ausnahmeregelung für Abschlussklassen bei geschlossenen Schulen vereinbart. Theoretisch könnten somit Klassen, die vor Prüfungen stehen, weiterhin in die Schule gehen. Das konkrete Vorgehen an Schulen und Kitas regeln die Länder wie immer selbst, weil es in ihre eigene Zuständigkeit fällt. So wurden etwa auch Kitas im bisherigen Lockdown nicht überall geschlossen. Stattdessen wurden Eltern gebeten, ihre Kinder nicht zu bringen.

Die Kultusminister der Länder hatten bereits am Montag für die Schulen vereinbart, dass für den Fall einer Rückkehr zum Präsenzunterricht zuerst Grundschüler zum Zuge kommen und danach schrittweise die älteren Jahrgänge.

Nur für den Fall einer Erkrankung der Kinder

Weil viele Eltern nun wegen der Lockdown-Verlängerung nun gleich zum Jahresbeginn wieder ein Betreuungsproblem bekommen, haben sich Bund und Länder am Dienstag auch darauf verständigt, die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr zu verdoppeln. Demnach soll sich jedes Elternteil in diesem Jahr 20, statt 10 Tage für das Kind krankschreiben lassen dürfen. Alleinerziehende bekommen 40 statt der üblichen 20 Kinderkrankentage.

Die Regelung ist ausdrücklich nicht nur für den Fall einer Erkrankung der Kinder gedacht, sondern auch für den Fall, dass sie zu Hause betreut werden müssen, weil Schule oder Kita geschlossen oder nur eingeschränkt im Betrieb sind. Schon im vergangenen Jahr war die Zahl der Kinderkrankentage erhöht worden. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.