Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ermutigt Supermarktketten und Veranstalter auch weiterhin eine Maskenpflicht zu verordnen. (Archivbild) Foto: dpa/Hannibal Hanschke

Auch wenn das Bundesgesetz die Maskenpflicht in vielen Bereichen nicht mehr vorschreibt, können Supermarktketten oder Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Der Gesundheitsminister fände das gut.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach würde es befürworten, wenn Supermarktketten oder große Veranstalter nach Hausrecht weiterhin Maskenvorgaben für ihre Innenräume machen. Dies könne bei der derzeit hohen Zahl von Corona-Infektionen eine Ergänzung zu Schutzregeln der Länder in Hotspot-Regionen mit kritischer Lage sein, machte der SPD-Politiker auf eine entsprechende Frage am Freitag in Berlin deutlich. Er würde eine solche Initiative begrüßen.

Nach Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ist eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen wie Geschäften nach einer Übergangsfrist ab dem 3. April nicht mehr als bundesweite Alltagsregel möglich. Für einen solchen weiteren Basisschutz hatten sich Mediziner eingesetzt, SPD und Grüne konnten dies in der Ampel-Koalition nicht durchsetzen.

Generell sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Sie können aber für regionale „Hotspots“ weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt.