In Heidelberg entfiel der überwiegende Teil der Anzeigen von Polizei und Vertretern von Gesundheits- und Ordnungsämtern auf den Monat April. Foto: dpa/Uwe Anspach

Die Einhaltung der Corona-Regeln wird in Baden-Württemberg weiterhin rege kontrolliert. Aber die Zahl der Verstöße geht zurück. Das hat mehrere Gründe.

Stuttgart - Baden-Württemberg verzeichnet immer weniger Verstöße gegen die Corona-Verordnung, obwohl weiterhin viel kontrolliert wird. So wurden am 31. März 438 Ordnungswidrigkeiten und 24 Straftaten registriert. Am 30. April waren es 310 Ordnungswidrigkeiten und 26 Straftaten, am 29. Mai nur noch 89 Ordnungswidrigkeiten. Dabei lag die Zahl der Personenkontrollen mit 3567 Ende Mai nach Angaben des Innenministeriums sogar leicht über der vom Ende März. Die Kontrollen betreffen derzeit vor allem den Mindestabstand von 1,5 Meter, zum Beispiel auf Spielplätzen.

Zum Beispiel in Heidelberg entfiel der überwiegende Teil der Anzeigen von Polizei und Vertretern von Gesundheits- und Ordnungsämtern auf den Monat April. Seit Mitte Mai gehen dort deutlich weniger Anzeigen ein - derzeit noch zwei bis vier pro Tag. Auch in Karlsruhe gab es eine Spitze zu Beginn. Mittlerweile seien die Anzeigen infolge der Lockerungen zurückgegangen, teilte die Stadt mit.

Die sinkenden Zahlen ließen sich aber nicht nur mit dem Zuwachs an Freiheiten erklären, sagt der Sprecher des Innenministeriums, Renato Gigliotti. Er sagte: „Die Menschen haben die Regelungen mehr und mehr verinnerlicht - sie gehören mittlerweile zum Alltag.“ Die weiterhin zahlreichen Kontrollen hätten nicht das Ziel, möglichst viel zu ahnden, sondern mit den Bürgern in Dialog zu treten.

Maskenpflicht, Abstandsgebot oder Betriebsschließungen - die Baden-Württemberger haben in der Corona-Krise etliche Einschränkungen hinnehmen müssen. Welche Verstöße waren die häufigsten? Das Einhalten der Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum fiel den Menschen besonders schwer. Dazu gehörte etwa, dass sich zu Beginn der Corona-Pandemie nur zwei Menschen zusammen draußen aufhalten durften.

Das Innenministerium meldete von Beginn der Einschränkungen bis zum 7. Juni insgesamt 28 543 angezeigte Verstöße gegen die Corona-Verordnungen des Landes, davon 859 Straftaten. Polizisten und Behördenvertreter kontrollierten 379 167 Menschen. Auch 81 337 Fahrzeuge wurden unter die Lupe genommen. Die Kontrollen führten zu Anzeigen gegen 21 760 Menschen, die sich nicht an das Abstandsgebot von 1,5 Metern hielten oder sich in zu großer Zahl trafen. 1764 Mal wurde gegen das Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen oder Ansammlungen verstoßen. In 537 Fällen wurden Bürger erwischt, die im Nahverkehr oder in Läden auf die Maskenpflicht pfiffen. 741 Betriebe hielten sich nicht an die angeordnete Schließung.

In Stuttgart gab es nach einer Umfrage bei mehreren Städten zum Stichtag 4. Juni 2875 Verstöße, dabei entfielen 2472 auf verordnungswidriges Verhalten im öffentlichen Raum. Die zweitgrößten Stadt im Südwesten, Karlsruhe, registrierte 2020 Verstöße, davon 1737 im öffentlichen Raum. 129 Bürger wurden wegen des Betretens gesperrter Flächen wie Spiel- und Sportplätze angezeigt. 15 Kneipiers mochten die Schließung ihres Betriebs nicht einsehen. Das Verbot der Prostitution wurde viermal missachtet. In der Landeshauptstadt wurden in 40 Fällen Betriebe verbotswidrig geöffnet, in Konstanz waren es 5.

Geldbußen können happig sein

Die Geldbußen können happig sein. Das Spektrum reicht laut Landesverordnung von 15 bis 30 Euro bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht bis hin zu Summen von 2000 Euro, wenn Menschen mit hohem Infektionsrisiko das Betretungsverbot für Seniorenheime oder Kliniken ignorieren. In Konstanz betraf das bislang höchste rechtskräftig verhängte Bußgeld von 1500 Euro die Öffnung eines Betriebs entgegen der Corona-Verordnung. Der überwiegende Teil der verhängten Bußgelder war zwischen 20 und 100 Euro hoch. In Karlsruhe beträgt das bislang höchste rechtskräftig angeordnete Bußgeld 250 Euro - Verfahren mit einem möglicherweise höherem Bußgeld laufen noch. Bürger können Einspruch gegen eine Bußgeldauflage erheben.

Die Verstöße bringen zwar Geld ins Stadtsäckel, aber die Kosten der Gemeinden für die Bekämpfung der Pandemie und die ausgefallenen Einnahmen gehen weit darüber hinaus. So erhält die Stadt Stuttgart seit Beginn der Corona-Einschränkungen bislang fast 780 000 Euro aus Geldbußen - vorbehaltlich Abzügen oder Verfahrenseinstellungen aufgrund von Einlassungen der Betroffenen. Das ist deutlich weniger als die rund zwei Millionen Euro, die an Bußgeldern regulär in einem normalen Monat auch in Corona-Zeiten eingenommen werden.

Dem stehen laut Kämmerei im schlimmsten Fall einer länger anhaltenden Pandemie Fehlbeträge von 856 Millionen Euro und bei einem realistischerem Szenario von 557 Millionen Euro gegenüber. Allein der weitere Verzicht auf die Kita-Gebühren im Mai und Juni schlägt mit 7,6 Millionen Euro im Etat der Landeshauptstadt zu Buche.

In Konstanz liegen die voraussichtlichen Einnahmeausfälle wegen Corona bei rund 7,6 Millionen Euro. Hinzu kommen 652 000 Euro Ausgaben wegen der Pandemie, darunter etwa 274 000 Euro für Schutzmaterial und Hygienemaßnahmen.

Den thüringischen Weg von mehr Selbstverantwortung will Baden-Württemberg derzeit nicht gehen. In dem östlichen Bundesland wird mit einer neuen Grundverordnung statt der bisher verbindlich geltenden Kontaktbeschränkungen lediglich noch empfohlen, sich nicht mit mehr als einem weiteren Haushalt oder zehn weiteren Menschen zu treffen. Gigliotti sagt: „Wir bleiben bei dem Weg der Verordnungen und den entsprechenden Einschränkungen.“ Es werde aber immer wieder geprüft, welche Lockerungen mit Blick auf das Infektionsgeschehen möglich seien.