Seit Dienstag ist die Maskenpflicht im baden-württembergischen Nahverkehr nach fast drei Jahren aufgehoben (Symbolbild). Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Drei Jahre lang war klar: Beim Einsteigen in Busse und Bahnen muss eine Maske getragen werden, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Das gilt nun nicht mehr. Wobei, ganz auf Masken kann in Zügen immer noch nicht verzichtet werden.

Mit der neuen Corona-Verordnung ist die Maskenpflicht im baden-württembergischen Nahverkehr seit diesem Dienstag (31. Januar) nach fast drei Jahren aufgehoben. Auch das Personal in Arztpraxen kann nun wieder auf den lange vorgeschriebenen Schutz verzichten. Es sind die letzten Auflagen, über die das Land selbst entscheiden konnte.

Wenige Tage lang werden Land und Bund noch getrennte Wege auf der Schiene gehen: Während für den Nahverkehr die Pflicht kassiert wurde, muss die Maske im Fernverkehr der Deutschen Bahn noch bis einschließlich Mittwoch (1. Februar) getragen werden.

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen galt in Baden-Württemberg seit Ende April 2020. Es reiche aber derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen, hatte das Gesundheitsministerium bei der Ankündigung der Verordnung mitgeteilt. Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuellem Stand auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Praxen.