Menschen auf Schlüsselpositionen sollen zurückgeholt werden können, auch wenn sie als enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten eigentlich in Quarantäne bleiben müssten (Symbolbild). Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur im Südwesten werden die Quarantäne-Regeln gelockert. Wer zählt dazu und was soll künftig gelten?

Stuttgart - Baden-Württemberg lockert die Quarantäne-Regeln für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur – dazu zählen das Gesundheitswesen, Energieversorger und Sicherheitsbehörden. Wie Sozial- und Innenministerium am Freitag in Stuttgart bestätigten, sollen Menschen auf Schlüsselpositionen zurückgeholt werden können, auch wenn sie als enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten eigentlich in Quarantäne bleiben müssten. Sie selbst dürfen aber nicht infiziert sein. Absondern müssen sich im Fall eines Corona-Falls im engeren Umfeld aber schon jetzt nur ungeimpfte Beschäftigte oder solche, deren zweite Impfung schon länger als drei Monate her ist.

Die Ministerien kündigten aber an, dass die Regeln künftig auch auf infizierte Beschäftigte ausgeweitet werden könnten, sollte sich die Personalsituation in den Betrieben der kritischen Infrastruktur weiter verschlechtern. Die steigenden Fallzahlen führten zu so vielen Ausfällen, dass manche Betreiber ihren wichtigen Aufgaben nicht mehr nachkommen könnten. „Krankenhäuser, Pflegeheime und weitere wichtige Strukturen müssen handlungsfähig bleiben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Innenminister Thomas Strobl (CDU) ergänzte: „Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Druck der Omikron-Welle für kritische Infrastrukturen bestmöglich abfedern.“