Ab Freitag müssen Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen in Baden-Württemberg nicht mehr ihre Kontaktdaten angeben. Das Gesundheitsministerium gab die neue Regelung am Donnerstag bekannt.
Stuttgart - Wer seine Angehörigen in einem Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen möchte, muss künftig in Baden-Württemberg keine Kontaktdaten mehr hinterlassen. Die Landesregierung hat die Vorgaben dazu angepasst. Die neue Regelung gilt ab Freitag, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Donnerstag mitteilte.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Wie künstliche Antikörper den Risikopatienten helfen
Bislang mussten Besucherinnen und Besucher in Kliniken oder Altenheimen im Südwesten ihre Kontaktdaten angeben, damit mögliche Corona-Infektionsfälle besser nachvollzogen werden können. Für den Besuch im Restaurant oder Café war die Pflicht, seine Kontaktdaten anzugeben, bereits Mitte Februar weggefallen.
Die Gesundheitsämter im Land verfolgen bereits seit November 2021 nur noch einen Teil der Infektionsketten. Bis zuletzt konzentrierten sich die Ämter vor allem auf größere Ausbrüche und Infektionen in Alten- und Pflegeheimen.