Im Südwesten sollen die Kontaktbeschränkungen lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember gelockert werden. (Symbolfoto) Foto: dpa/Richard Brocken

Die anderen sind streng, aber Baden-Württemberg ist strenger: Nur an Weihnachten werden die strengen Corona-Regeln gelockert. Silvesterfeiern dürften klein ausfallen.

Stuttgart - In Baden-Württemberg werden die Corona-Maßnahmen bereits unmittelbar nach den Weihnachtstagen wieder verschärft. Die grün-schwarze Landesregierung will die Kontaktbeschränkungen lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember aufweichen, bestätigte ein Regierungssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Darauf habe sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mit seinen Kabinettskollegen verständigt. Damit sind die Regeln in Baden-Württemberg schärfer als in vielen anderen Ländern.

Die Corona-Maßnahmen werden im Dezember bundesweit verschärft - außer in der Weihnachtszeit. Bund und Länder hatten sich vergangene Woche für Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt. Kretschmann war dieser Zeitraum allerdings angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen zu lang. Deshalb fällt die Phase der Lockerung hierzulande nun deutlich kürzer aus. Somit dürfen sich auch an Silvester nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - wie im ganzen Dezember schon.

Härteren Regeln für Hotspots

Derweil feilt das Sozialministerium an noch härteren Regeln für Hotspots im Land. Die Landesregierung arbeitet derzeit fieberhaft an Maßnahmen für Regionen, in denen die Pandemie völlig aus dem Ruder läuft und die Inzidenzwerte über 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche steigen. Ein Entwurf für einen Erlass des Gesundheitsministeriums, der der dpa vorliegt, sieht für diesen Fall allgemeine Ausgangsbeschränkungen vor. Die Bürger dürften ihre Wohnung dann nur noch „bei triftigen Gründen“ verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche. Öffentlich wie privat darf sich dann zudem nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber 5 Personen. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll nur nach vorherigem Antigen-Test oder mit FFP2-Maske erlaubt werden.

Mehrere Kreise in Baden-Württemberg liegen derzeit über der 200er-Marke - nach Stand vom Sonntagnachmittag sind es die Kreise Tuttlingen, Lörrach, Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und der Schwarzwald-Baar-Kreis. Die landesweite Inzidenz lag bei 132,6.

Die CDU-Seite bremst allerdings bei den geplanten Hotspot-Maßnahmen. Sie kritisiert viele ungeklärte Punkte in der Strategie von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und hat juristische Bedenken mit Blick auf einige Formulierungen. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen seien zudem zu pauschal und weitgehend. Deshalb wird der Erlass auf Bitte der CDU noch nicht verabschiedet, sondern soll im Corona-Lenkungskreis der Regierung noch einmal besprochen werden. Die normalerweise am Mittwoch stattfindende Sitzung des Lenkungskreises wurde deshalb auf diesen Montag vorverlegt.

Neue Verordnung soll am Dienstag in Kraft treten

Von der Hotspotstrategie getrennt wollte die Landesregierung am Montag noch die neuen allgemeinen Corona-Regeln verkünden - also die Umsetzung der Beschlüsse von Bund und Ländern durch das Land. In Kraft treten soll die neue Verordnung nach Angaben des Staatsministeriums am Dienstag.

Wann genau es wie bei sehr hohen Inzidenzen zu Wechselunterricht an Schulen kommt, blieb zunächst noch unklar. Das will das Kultusministerium in einer eigenen Verordnung klären. Bei dem Punkt gab es zuletzt deutliche Differenzen zwischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Kretschmann hatte bereits angekündigt, dass in Hotspots Klassen halbiert und abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden sollen. Eisenmann nannte Wechselunterricht hingegen einen „existenziellen Fehler“ und warnte vor Betreuungs- und Organisationsproblemen.

Hotelübernachtungen über Weihnachtstage sollen möglich sein

An anderer Stelle gibt sich das Land allerdings lockerer als der Bund. Über die Weihnachtstage sollen Hotelübernachtungen für Familienbesuche in Baden-Württemberg ermöglicht werden, teilte der Regierungssprecher mit. Auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hatten angekündigt, über die Festtage Hotelübernachtungen für Familienbesuche zu erlauben - entgegen einer Empfehlung aus dem Kanzleramt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Pläne dieser Länder am Montag in einer virtuellen Sitzung des CDU-Präsidiums kritisiert. Es sei nicht kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels übernachteten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchten, begründete Merkel Teilnehmern zufolge ihre Kritik.

Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte allerdings den Schritt. Zwar sei die Wirtschaftlichkeit einer Betriebsöffnung für nur wenige Tage in den meisten Fällen nicht gegeben, sagte Verbandschef Fritz Engelhardt. „Uns geht es aber vor allem darum, dass wir unseren Gästen, die Familienbesuche über Weihnachten planen, klare und sichere Auskünfte geben können.“ Eine solche Planungsgrundlage wäre auch für die Gastronomiebetriebe dringend erforderlich.

Auch Tourismusminister Guido Wolf (CDU) nannte die Hotelöffnung für Familien über die Festtage richtig. „Aus meiner Sicht sind separate Übernachtungen in Hotels sicherer als Übernachtungen mit mehreren Personen in möglicherweise beengten Räumlichkeiten“, betonte er.

Die FDP spricht hingegen von einer „Pseudo-Öffnung“, die nicht weit genug gehe. „Eine Öffnung für vier Übernachtungen inmitten eines unbestimmten Lockdowns – wie soll das für Hotels attraktiv sein?“, kritisierte der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten wäre eine Öffnung für neun Übernachtungen möglich gewesen.