Hotelübernachtungen aus familiärem Anlass seien vom 24. bis 27. Dezember nun auch explizit als Härtefälle in die Begründung der Verordnung aufgenommen worden. (Symbolbild) Foto: dpa/Sven Hoppe

Hotelübernachtungen für Familienbesuche über die Weihnachtstage sind in Baden-Württemberg trotz Lockdown erlaubt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Ausnahmeregelung für Familienbesuche Ende November kritisiert.

Stuttgart - Trotz verschärfter Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie will Baden-Württemberg Hotelübernachtungen für Familienbesuche über die Weihnachtstage ermöglichen. Solche Hotelübernachtungen aus familiärem Anlass seien vom 24. bis 27. Dezember nun auch explizit als Härtefälle in die Begründung der Verordnung aufgenommen worden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben das ausdrücklich mit reingeschrieben, damit dem Ordnungsamt klar ist, dass das auch erlaubt ist.“ Als Härtefall gelte etwa auch ein Wohnungsbrand oder wenn man mit einem Motorschaden liegen bleibe. Geschäftsreisende dürfen sowieso weiter im Hotel übernachten. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Ausnahmeregelung für Familienbesuche Ende November kritisiert.