Bei der Straßenfasnet herrscht traditionell Maskenpflicht, aber nicht im pandemieüblichen Sinne. Dieses Bild wurde in Rottweil aufgenommen. Foto: dpa / Sebastian Gollnow

Im Bodenseekreis wurden die nächtlichen Ausgangssperren am Montag wieder aufgehoben, in der Region Stuttgart schon länger. Das ist aber kein Freibrief für Fasnet- und Faschingspartys.

Friedrichshafen - Bis Sonntag galten im Bodenseekreis noch nächtliche Ausgangsbeschränkungen – auch, um private Fasnetpartys zu unterbinden. So hatte es der Landrat Lothar Wölfle in einer Pressemitteilung begründet. Seit Samstag liegt die 7-Tage-Inzidenz nun aber unter der relevanten Marke von 50 bestätigten Neuinfektionen im Wochenmittel je 100 000 Einwohner.

Nächtliche Ausgangssperren sind damit im Bodenseekreis wie auch in der Region Stuttgart und anderen Kreisen in Baden-Württemberg passé. Sie dürfen nur erlassen werden, wenn die Inzidenz an sieben Tagen in Folge über 50 liegt und ein diffuses, also nicht auf einzelne Ausbrüche zurückzuführendes Infektionsgeschehen vorliegt.

Am Montagabend darf man am Bodensee das eigene Haus auch nach 20 Uhr ohne triftigen Grund verlassen. Die in der Gegend beliebten Fasnetveranstaltungen sind trotzdem tabu. Denn die Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Mit den Worten des Bodenseelandrats Wölfle: „Auch ich vermisse die Fasnet. Wir müssen alles dafür tun, die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen“, sagt er. Daher müssten gemeinsame Feiern in diesem Jahr zurückstehen.

Wo aktuell noch Ausgangssperren gelten

Auch in Stuttgart und der Region sind Treffen in Gruppen und private Feiern trotz sinkender Inzidenzwerte aktuell nicht erlaubt. Mehr als die Hälfte der Kreise im Land liegen am Sonntag unter der Schwelle von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner, sodass man zumindest in Begleitung einer weiteren Person auch abends und nachts vor die Tür darf.

In 16 Kreisen Baden-Württembergs gelten dagegen weiterhin nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Welche Regionen betroffen sind, können sie hier nachlesen.