Susanne Eisenmann befürwortet es, die bestehenden Einschränkungen und Verbote klar und präzise zu definieren. (Archivbild) Foto: dpa/Marijan Murat

Die CDU will die Corona-Regelungen verständlicher aufschreiben. Im Land sei ein Sammelsurium von Ausnahmen und Widersprüchlichkeiten entstanden, die viele Bürger nicht mehr verstünden, sagt Kultusministerin Eisenmann.

Stuttgart - Die CDU will einen grundlegenden Wechsel bei der rechtlichen Festschreibung von Verboten und Geboten zur Corona-Bekämpfung in Baden-Württemberg. Die CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl 2021, Kultusministerin Susanne Eisenmann, teilte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit, sie halte es für sinnvoll, die Systematik umzustellen. „Statt mit pauschalen Verboten und unzähligen Ausnahmen zu operieren, sollten wir rechtstechnisch von der Erlaubnis her kommen.“ Generalsekretär Manuel Hagel erklärte: „Das bedeutet, dass wir nicht mehr definieren, was erlaubt ist, sondern jetzt wieder definieren, was nicht erlaubt ist.“

Eisenmann sagte, dass man auf diesem Wege auch weiter bestehende Einschränkungen und Verbote klar und präzise definieren könne. Im Land sei ein unüberblickbares Sammelsurium an Ausnahmen und Widersprüchlichkeiten im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen entstanden, die viele Bürger nicht mehr verstünden.

Am 15. Juni läuft die Corona-Verordnung aus

Der CDU gehe es nicht darum, alles wieder zu erlauben und zu öffnen, als ob es keine Pandemie gäbe. „Vielmehr wollen wir als CDU innerhalb der Landesregierung für die Zeit nach dem 15. Juni eine bessere und verständlichere Rechtsgrundlage.“ Am 15. Juni läuft die Corona-Verordnung aus, die mehrfach geändert worden war.

Am Freitag kommt der grün-schwarze Koalitionsausschuss zusammen, um auch über den weiteren Umgang mit dem Coronavirus zu beraten. Am Dienstagabend hatte sich ein Streit in der Koalition entzündet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte Details einer zum 1. Juni geplanten Lockerung von Corona-Auflagen für private Veranstaltungen verkündet und erklärt, dass es sich dabei um einen Kabinettsbeschluss handele. Die CDU-Seite bestreitet aber, dass die Details zu den privaten Veranstaltungen Teil des Beschlusses sind.