Mehrgenerationenhäuser können beispielsweise Anträge stellen (Symbolbild). Foto: dpa/Andreas Arnold

Guten Nachrichten für Vereine: Das baden-württembergische Sozialministerium kündigt am Mittwoch an, dass gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen fünf weitere Monate lang Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen können.

Stuttgart - Das Land verlängert die Hilfe für notleidende Vereine in der Corona-Pandemie. Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können nun fünf weitere Monate lang Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen, wie das Sozialministerium am Mittwoch mitteilte. Beantragt werden kann über das Serviceportal des Landes eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12 000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss. Ursprünglich sollten die Fördermittel nur bis Ende Oktober beantragt werden können.

Das Hilfspaket richtet sich an Vereine und Organisationen im Zuständigkeitsbereich des Sozial- und Integrationsministeriums, die unverschuldet in Not geraten sind. Anträge stellen können etwa Nachbarschaftshilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Mehrgenerationenhäuser, oder Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit. „Die wertvolle Arbeit von Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen darf auch durch die zweite Welle nicht wegbrechen“, betonte Sozialminister Manne Lucha (Grüne).