Das Baugewerbe im Südwesten ist nach wie vor leistungsbereit, betont sein Verband. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Mit einem Soforthilfeprogramm wollen Bund und Land die Insolvenz von kleineren Firmen, Selbstständigen und Freiberuflern verhindern. Die Hilfen sollen von Mittwoch an beantragt werden können und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Stuttgart - Infolge der Coronavirus-Pandemie haben die Unternehmen im Südwesten nach staatlicher Unterstützung gerufen, um Insolvenzen durch drastische Umsatzeinbrüche zu verhindern. Bund und Land haben ein umfassendes Hilfsprogramm aufgelegt.

Welchen Unternehmen wollen Bundes- und Landesregierung helfen?

Mit dem Soforthilfeprogramm wollen die Bundesregierung und die grün-schwarze Landesregierung Kleinunternehmen, sogenannten Solo-Selbstständigen und Freiberuflern aller Branchen, darunter auch Künstlern, helfen. Sie sind durch die Coronavirus-Krise besonders stark betroffen. Einen Teil der Mittel steuert der Bund bei. Dafür hat die Bundesregierung 50 Milliarden Euro freigemacht.

„Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Unternehmen trifft es deswegen besonders hart, da sie naturgemäß über wenig Rücklagen verfügen“, sagte Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Für größere Unternehmen hat die Bundesregierung einen Fonds zur Stabilisierung der Wirtschaft beschlossen. Er sieht unter anderem staatliche Garantien für Kredite vor.

Wie sieht das staatliche Hilfsprogramm aus, und wie wird es beantragt?

Die Unternehmen sollen Geld ausbezahlt bekommen, das für drei Monate etwa Fixkosten wie Miete oder Pacht abdecken und so Insolvenzen verhindern soll. Der Betrag hängt von der Anzahl der Vollzeitmitarbeiter ab. Die Höhe der Hilfe richtet sich nach dem tatsächlich fehlenden Umsatz, ist aber gedeckelt.

Es werden den Unternehmen oder Selbstständigen nur Schäden ersetzt, die nach dem 11. März entstanden sind. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigen bekommen maximal 9000 Euro. Bis zehn Mitarbeiter gibt es höchstens 15 000 Euro und bis 50 Mitarbeiter höchstens 30 000 Euro. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Anträge können ab Mittwoch elektronisch gestellt werden. Das Formular dazu gibt es online beim Landeswirtschaftsministerium. Die Unterlagen müssen dann bei der zuständigen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer (IHK) eingereicht werden. Die IHK ist auch für alle Antragsteller ohne Mitgliedschaft zuständig sowie für Selbstständige und Freiberufler. Die Kammern prüfen den Antrag und leiten ihn an die staatliche L-Bank weiter. Sie bewilligt ihn und zahlt das Geld aus.

Welche Handwerksbetriebe dürfen im Land noch öffnen, welche nicht?

Es hat eine Weile gedauert, doch jetzt ist Oskar Vogel froh. „Wir wissen jetzt, welche Betriebe offenbleiben dürfen und welche nicht“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handwerkstags in Baden-Württemberg. Ende der vergangenen Woche hatte sein Verband vom Land konkretere Angaben gefordert. In der entsprechenden Verordnung über zu schließende Betriebe waren Handwerker und Dienstleister nicht als Ausnahmen aufgeführt worden.

Inzwischen hat die Landesregierung auf ihrer Homepage ein Papier veröffentlicht. Dort werden alle Betriebe aufgeführt, die offenbleiben dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Kfz-Werkstätten, Schlüsseldienste, Kaminkehrer, Optiker, Gebäudereiniger und Fahrradwerkstätten.

Eine besondere Unsicherheit waren sogenannte Mischbetriebe gewesen, etwa ein Autohaus mit angeschlossener Werkstatt. Nun ist klar: Wenn der erlaubte Teil des Geschäfts überwiegt, dürfen auch eigentlich nicht erlaubte Waren verkauft werden. Ist der verbotene Teil des Geschäfts größer, darf der erlaubte Teil nur weiter betrieben werden, wenn er sich räumlich trennen lässt.

Ein Autohaus darf demnach keine Autos mehr verkaufen, die Werkstatt aber weiter betreiben, da beides häufig getrennt ist. Für Zweifelsfälle hat das Wirtschaftsministerium eine kostenlose Hotline für Firmen geschaltet: Unter der Woche werden von 9 bis 18 Uhr Fragen unter 08 00/4 02 00 88 beantwortet.

Wie ist die Lage im Handwerk?

„Sorgen haben alle Betriebe“, sagt Oskar Vogel. Existenzängste gebe es aber nur zum Teil. Große Probleme hätten etwa Messebauer durch abgesagte Messen oder Gebäudereiniger durch geschlossene Schulen. Vogel zeigt sich deshalb erleichtert über die Finanzhilfen durch den Staat. Im Alltag würden sich die noch geöffneten Betriebe an die verschärften Hygieneregeln halten, etwa in Bäckereien und Metzgereien oder Handwerker beim Kundenbesuch. „Und auf einer Baustelle schauen wir, dass nicht alle Gewerbe gleichzeitig da sind“, sagt Vogel.

Doch je länger die Krise dauere, desto drastischer seien die Auswirkungen für die Handwerksbetriebe, sagt Vogel. „Bei den Aufträgen von vor der Krise gibt es wenige Stornierungen“, erklärt er. Aber momentan kämen wenige neue Aufträge. Dabei betont Vogel: „Handwerker können nach wie vor Aufträge erfüllen, und wenn es Probleme mit Strom oder Wasser gibt, kommt auf jeden Fall jemand.“

Kann im Land weiter gebaut werden?

„Die Baufirmen im Land sind weiter leistungsbereit“, sagt Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Es gebe lediglich vereinzelt Probleme mit Mitarbeitern aus dem Elsass oder aus Polen, die nicht auf die Baustellen kämen. „Engpässe beim Material sehen wir keine, nur beim Stahl gibt es erste Anzeichen für Probleme“, sagt Möller.

Wichtig sei, dass öffentliche Auftraggeber von Baustellen arbeitsfähig blieben, um Entscheidungen treffen zu können. Auch Möller freut sich über die Staatshilfen. „Fehlende Liquidität wird für kleinere Firmen ein Thema werden, deren Privatkunden Bauvorhaben nun verschieben.“

Wie ist die Lage im Kfz-Gewerbe?

Während der reine Autohandel schließen müsse, betont der Verband des Kfz-Gewerbes im Südwesten, dass die Autohäuser mit ihren Werkstätten weiter arbeiten würden. „Das ist einerseits notwendig für die Betriebe, um weiter Umsatz zu machen und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß. Andererseits sei es für Kunden wichtig, denn es gehe darum, deren Mobilität zu sichern. Beuß verweist im Handel auf den Onlinehandel und die Telefonberatung, die weiter möglich sei.

Die Situation in den Werkstätten sei nicht rosig, weil weniger Kunden kommen, erklärt Beuß. „Im Handel ist sie jedoch für viele Autohändler fatal.“ Hier droht laut Beuß in Baden-Württemberg monatlich ein rechnerischer Verlust von mehr als einer Milliarde Euro. Für Kfz-Betriebe sei es deshalb wichtig, schnell ihre Liquidität sicherzustellen. „Da können die Maßnahmen des Bundes und des Landes ein Stück weit helfen“, sagt Beuß. Für größere Betriebe brauche man Steuerstundungen, Überbrückungskredite und Bürgschaften.