Die Maskenpflicht gilt für Stadträte schon – kommt jetzt auch 3 G? Foto: Lichtgut/Leif Piechowsk

Während für Mitarbeiter im Stuttgarter Rathaus die 3-G-Regel gilt, genießen Stadträte und Bürgermeister bisher ein Privileg: Sie müssen ihren Status bei Zusammenkünften nicht nachweisen. Das könnte sich aber bald ändern.

Stuttgart - Im Berliner Bundestag ist es mittlerweile ein gewohntes Bild: AfD-Abgeordnete, die sich nicht der von den übrigen Fraktionen beschlossenen 3-G-Regel unterwerfen, müssen auf der Tribüne Platz nehmen und dürfen den Plenarsaal nicht betreten. In Baden-Württemberg sind die Bestimmungen diesbezüglich eher lax gehandhabt worden: In der aktuellen Coronaverordnung des Landes wurden Sitzungen der Legislative auf allen politischen Ebenen bislang von der 3-G-Regel ausgenommen. Auch nicht-immunisierte Mandatsträger hatten demnach bis vor kurzem Zugang zu den Sitzungssälen. Im Landtag zumindest wurde nun die 3-G-Regel eingeführt, für die kommunalen und regionalen Entscheidungsgremien gilt sie bisher noch nicht. Verwaltungsmitarbeiter und Besucher der Sitzungen müssen dagegen ihren 3-G-Status nachweisen.

Weil das in Zeiten explodierender Infektionszahlen und Überlastung der Intensivstationen zunehmend problematisch erscheint und zudem den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern ein Privileg einräumt, das der durch immer neue, strengere Regeln verunsicherten Bevölkerung nur schwer zu erklären ist, hat die Landeshauptstadt Stuttgart beim Innenministerium einen Vorstoß unternommen: Konkret will die Stadt wissen, ob sie per Allgemeinverfügung eigene, striktere Regeln – etwa 3 G – für Kommunalpolitiker anwenden kann, wie sie das beim Thema Maskenpflicht bereits getan hat: Während das Land für Politiker in den Plenarsälen keine Maskenpflicht vorgeschrieben hat, müssen Stadträte im Stuttgarter Gemeinderat sehr wohl einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Innenministerium: Bürgermeister können das selbst entscheiden

Der Erste Bürgermeister Fabian Mayer (CDU) hat dieser Tage an das Ministerium als oberste Rechtsaufsichtsbehörde eine diesbezügliche Anfrage gerichtet: „Natürlich ist es eine Güterabwägung. Einerseits ist da das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Ausübung des Mandats, andererseits geht es um den Gesundheitsschutz.“ Nach Mayers Auffassung spricht in der aktuellen akuten Notlage allerdings durchaus einiges dafür, dass künftig auch für Stadträte zumindest die 3-G-Regel mit entsprechenden Kontrollen beim Zugang gelten sollte.

Das Innenministerium sieht darin auch überhaupt kein Problem. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte auf Anfrage, laut der aktuellen Coronaverordnung sei bereits jetzt die Möglichkeit gegeben, dass Bürgermeister auf Grundlage des Ordnungsrechts vor Ort Maßnahmen treffen könnten, die über die Regelung der Verordnung hinausgehen. Dazu zähle auch die Einführung der 3-G-Regel. Dafür müsse jeweils vor Ort geprüft werden, ob solche Maßnahmen verhältnismäßig seien. „Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens dürften derartige Anordnungen jedenfalls in den Alarmstufen grundsätzlich verhältnismäßig sein“, so der Sprecher. Darüber hinaus könnten auch die örtlichen Gesundheitsämter entsprechende Anordnungen treffen.

Mit Ausnahme der AfD alle Fraktionen für 3-G-Nachweis – mindestens

Im Gemeinderat zeichnet sich – womöglich befeuert durch einen aktuellen Coronaausbruch im Münchener Stadtrat – jedenfalls eine klare Mehrheit dafür ab, dass sich auch Stadträte vor Gremiensitzungen einem Test unterziehen und dies oder ihren Geimpft- oder Genesen-Status nachweisen. Sowohl die Grünen und das Linksbündnis als auch die SPD und die Puls-Fraktionsgemeinschaft sind für eine Gleichbehandlung der Stadträte mit Verwaltungsmitarbeitern und Besuchern. Puls-Fraktionssprecherin Ina Schumann verweist auf die Vorbildfunktion von Stadträten, SPD-Fraktionschef Martin Körner betont: „Das sind wir den Beschäftigten in den Stuttgarter Krankenhäusern schuldig.“

Die Grünen, so die Fraktionssprecher Andreas Winter und Petra Rühle, würden eine klare 3-G-Regelung für die Sitzungen kommunaler Gremien ebenfalls begrüßen. Hannes Rockenbauch vom Linksbündnis spricht sich für Tests für alle Sitzungsteilnehmer aus. Konrad Zaiß (Freie Wähler) plädiert sogar dafür, nur noch Geimpften und Genesenen die Teilnahme an Gremiensitzungen zu ermöglichen – also 2 G. Auch die CDU kann sich eine 2-G- oder gar eine 2-G-plus-Regel vorstellen. Dies müsse zuvor rechtlich geprüft werden, so Fraktionschef Alexander Kotz.

Sein FDP-Kollege Matthias Oechsner hält 2 G dagegen für rechtlich nicht durchsetzbar, plädiert aber stattdessen für eine freiwillige 3-G-Selbstverpflichtung der Stadträte. Und auch OB Frank Nopper (CDU) erklärte auf Anfrage, aus seiner Sicht sei „die Einführung einer 3-G-Regelung für ehrenamtlich tätige Ratsmitglieder in Gremiensitzungen ausdrücklich zu begrüßen.“

Widerspruch kommt wie in Berlin auch in Stuttgart allein von der AfD: Fraktionssprecher Christian Köhler erklärte, man halte solche Verschärfungen „angesichts der speziellen Rolle der Stadträte als gewählte Vertreter auch für rechtlich höchst bedenklich.“