Nicht alle Kinder können bald wieder die Kita besuchen. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Nicht alle Kinder werden von Montag an in die Kitas gehen können. Noch warten die Träger auf neue Weisungen vom Land, aber sicher ist: Es bleibt bei Beschränkungen.

Stuttgart - Die Erleichterung bei den Eltern war groß, als das Kultusministerium von Baden-Württemberg am 6. Mai verkündete, man werde vom 18. Mai an die Betreuung an den Kitas „in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs in Absprache mit den Trägern schrittweise auf bis zu 50 Prozent der Kinder ausweiten“. Inzwischen ist jedoch Ernüchterung eingekehrt.

Teilöffnung der Kitas verzögert sich

Es darf eben nicht die Hälfte aller Kinder betreut werden. Nach wie vor gilt die Beschränkung auf jene Kinder, deren Lebensumstände bestimmte Kriterien erfüllen, so wie sie in der vorangegangenen Verordnung zur Notbetreuung formuliert waren. „Jetzt beschweren sich die Eltern bei den Kitaträgern, dass sie immer noch im Ungewissen sind, dabei sind die gar nicht schuld“, sagt Oliver Ruhmann, Sprecher Konferenz der Gesamtelternbeiräte (KdGEB) in Stuttgart. Auch beim Dachverband der Elternbeiräte aller Stuttgarter Kitas rollten massenhaft Anfragen ein. Ruhmann: „Gehöre ich auch zu den 50 Prozent?, wollen die Eltern wissen.“

Verunsicherte Eltern

Keiner kann diese Frage verbindlich beantworten, denn das Land hat seine am 6. Mai verkündete Verordnung bisher nicht konkretisiert. Die Formulierung, die von der Landesregierung gebraucht wurde, scheint selbst verwaltungsintern erklärungsbedürftig. „Sie hat eine rasche Rückkehr zur Normalität in den Kindertageseinrichtungen suggeriert und für Verunsicherung bei den Familien und Trägern gesorgt“, teilt das Jugendamt der Stadt Stuttgart den Eltern-Kind-Gruppen, den konfessionellen und freien Trägern von Kindertagesstätten mit. Die Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020 beinhalte „noch keine Regelungen, die die Ankündigung des Ministeriums umfassen und den Weg in einen reduzierten Regelbetrieb aufzeigen“, heißt es in dem Brief weiter.

Verordnung wird konkretisiert

Die Pressestelle des Kultusministeriums räumte am Dienstag auf Anfrage ein, dass die schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb nicht mit geänderten Regelungen unterlegt worden sei, und sicherte zu: „Eine Änderung soll noch vor dem 18. Mai kommen.“ Ein Brief an die Kitas mit Konkretisierungen sei geplant. Welche, ließ der Pressesprecher offen. Da auch die Träger die neuen Regelungen noch nicht kennen, werden sie erneut übers Wochenende an der Umsetzung arbeiten müssen. Der Sprecher stellt klar: „Es werden nicht alle Kinder zurückkommen können.“

Träger bereiten sich vor

„Die freien Eltern-Kind-Gruppen und viele anderen Träger haben ihre Kita-Leiterinnen schon darauf vorbereitet, beispielsweise die Vorschulkinder und die schwer erreichbaren Kinder rauszufiltern, nach angespannten familiären Verhältnissen und beengten Wohnverhältnissen zu schauen. Die arbeiten auf Hochtouren“, sagt Oliver Ruhmann. Für die Auswahl von Kindern, die aus belasteten Familien stammen, arbeiten bei der Stadt das Beratungszentrum des Jugendamts und das Bedarfsmanagement zusammen, „aber bisher ist keine städtische Einrichtung zu 50 Prozent ausgelastet“, sagt Jugendamtsleiterin Susanne Heynen. Aktuell gebe es 1004 Anträge auf Kita-Notbetreuung, mehr als 3000 Plätze stünden dafür zur Verfügung, 1384 Erzieherinnen seien arbeitsfähig. Für 69 Kinder seien Anträge auf Betreuung in der Kindertagespflege gestellt worden.

Konzepte holt alle Kinder zurück

Konzepte heißt ein Stuttgarter Träger freier Kitas und Initiator zahlreicher Betriebskindertagesstätten. Er will alle Kinder ohne Einschränkungen betreuen, eventuell im rollierenden System oder im Schichtbetrieb. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, dürfen nur Kinder und Fachkräfte in die Kita kommen, die möglichst sicher coronafrei sind. „Da die Unterscheidung zu anderen grippalen Erkrankungen nur schwer zu treffen ist und Corona-Tests nicht immer erhältlich sind, schließen wir die Haushalte, in denen die Kinder leben, in die Betrachtung ein“, erklärt Konzepte-Geschäftsführerin Waltraud Weegmann. Das bedeute: Die Kinder selbst und auch alle Mitglieder ihres Haushalts dürfen seit mindestens 48 Stunden keine über 37 Grad erhöhte Körpertemperatur haben oder an Husten oder Atemnot leiden.

Verbände sind ungehalten

Waltraud Weegmann will vor allem eines erreichen: Dass das Recht auf den Besuch einer Kindertagesstätte nicht allein vom Bedarf der Eltern abhängt. Der Städtetag Baden-Württemberg würde es gern sehen, „wenn das Land den Kommunen das Nachsteuern ermöglichen würde – je nach Bedarf und bei klaren Leitplanken“, sagt Dezernent Benjamin Lachat. Auch durch neue Testverfahren könnten sich, was den Infektionsschutz in Kitas angeht, neue Perspektiven ergeben.

Die Bitte der Kommunalen Landesverbände, das Kultusministerium möge den Trägern von Kitas eine Vorlaufzeit von einer Woche zwischen Verkündigung einer neuen Corona-Verordnung und dem Umsetzungszeitpunkt in den Einrichtungen lassen, ist jedenfalls ungehört verhallt. Bis zum 18. Mai 2020 sind es nur noch vier Tage, das Wochenende inklusive. „Wo bleibt der reduzierte Regelbetrieb?“, fragt jetzt auch der Deutsche Kita-Verband, dessen Vorsitzende ebenfalls Waltraud Weegmann ist, denn bei den Kitaträgern steige die Unsicherheit von Tag zu Tag.