Der Justiz-Betrieb wird eingeschränkt. Foto: picture alliance/dpa/Arne Dedert

Der Coronavirus zwingt auch die Rechtssprechung zu starken Einschränkungen. Nicht nur der BGH schränkt sich ein, auch die Gerichte der Landesjustiz verhandeln nur noch das Nötigste. Auch für Häftlinge haben die neuen Maßnahmen Konsequenzen.

Stuttgart - Die baden-württembergische Justiz fährt im Kampf gegen das Coronavirus die Systeme in den Gerichten und Gefängnissen so weit wie möglich herunter. Häftlinge dürfen bis auf Weiteres nicht mehr besucht werden, es werden nur noch wichtige Prozesse verhandelt und die meisten Angestellten und Beamten nach Hause geschickt, wie Justizminister Guido Wolf (CDU) am Montag in Stuttgart ankündigte. „Es muss sich niemand Sorgen machen. Der Rechtsstaat funktioniert auch in der Krise“, versicherte der Minister. Aber die historische Situation erfordere auch von der Justiz bislang nie notwendig gewesene Maßnahmen.

Der Betrieb werde stark beschränkt, eingestellt werde er aber nicht, betonte Wolf. Ermittlungsrichter würden ebenso weiterarbeiten wie Haftrichter, eilige Familiensachen würden entschieden und Verhandlungen, die trotz des Virus stattfinden müssten, seien auch weiter öffentlich. Richterinnen und Richter könnten über die elektronische Akte der Gerichtsstandorte vollwertig mobil im Homeoffice arbeiten, sagte Wolf.

Mehrere Termine abgesagt

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) sagte am Montag mehrere für diese Woche angesetzte Termine ab. Die Entscheidung hätten die jeweiligen Senatsvorsitzenden getroffen, sagte eine Sprecherin des obersten Zivil- und Strafgerichts in Karlsruhe und Leipzig. „Unser primäres Ziel ist es, die persönlichen Kontakte zu verringern.“ Dabei stehe der Gerichtshof vor dem Dilemma, dass für Verhandlungen und Urteilsverkündungen der Grundsatz der Öffentlichkeit gelte. „Auf der anderen Seite wollen wir natürlich dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet.“

Das nun gültige strikte Besuchsverbot in den Justizvollzugsanstalten des Landes sei hart für die Häftlinge, sagte Wolf weiter. „Wir wissen, dass dies für die Gefangenen eine einschneidende Maßnahme ist. Wir kommen aber in der jetzigen Situation nicht umhin.“ Über Ausnahmen von diesem Verbot müsse die jeweilige Leitung der Justizvollzugsanstalt entscheiden.

Zuletzt war die Besuchszeit bereits deutlich auf nur noch eine Stunde pro Monat reduziert worden. Als Ausgleich für die fehlenden Besuche dürften die Häftlinge länger telefonieren, hieß es weiter.