Zu vielen Veranstaltungen und auch im Handel werden Ungeimpfte keinen Zutritt mehr haben, zum Teil können auch von Geimpften Tests verlangt werden. Foto: Avanti/Ralf Poller

Bund und Länder haben neue Regeln für den Umgang mit der Pandemie erarbeitet. Baden-Württemberg könnte darüber hinaus gehen. Zum Beispiel bei Veranstaltungen.

Stuttgart - Baden-Württemberg arbeitet an einer neuen Coronaverordnung, doch das Vorhaben zieht sich in die Länge. Ursprünglich sollte sie bereits am Mittwoch in Kraft treten, dann wurde sie wegen des Bund-Länder-Treffens an diesem Donnerstag verschoben. Man wollte die Beschlüsse aus dem Treffen abwarten und nahm sich vor, die Coronaverordnung des Landes am Samstag in Kraft treten zu lassen. Jetzt kann es Montag werden, bis die neuen Regeln in Baden-Württemberg gelten.

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An diesem Freitag soll der Entwurf in die Abstimmung an die Ministerien gehen. Doch auch am Donnerstagabend ist nach der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) noch einiges offengeblieben.

Strengere Regeln für Veranstaltungen im Südwesten?

Am Donnerstagabend war noch unklar, wie Baden-Württemberg mit Veranstaltungen verfahren wird. Fest stehe, erklärte eine Sprecherin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), dass die Ministerpräsidentenkonferenz einen Rahmen für Kultur- und Sportveranstaltungen vorgegeben habe. Baden-Württemberg behalte sich aber vor, strengere Regeln einzuführen.

Denkbar sei etwa im Bereich Sport alles zwischen Geisterspielen und einer Kapazitätsauslastung der Veranstaltungsorte von 30 Prozent. Die Entscheidung über den Umgang mit Veranstaltungen sollte, so die Sprecherin weiter, möglicherweise im Lauf des Donnerstagabends fallen. Kretschmann hatte bereits früher Geisterspiele ins Gespräch gebracht. Doch soll das möglicherweise zwischen den Ländern abgestimmt werden, auch soll dem Vernehmen nach eine Lösung gefunden werden, die allen Sportarten gerecht wird.

Kretschmann ruft zu radikaler Reduzierung der Kontakte auf

Ministerpräsident Kretschmann sagte: „Wir haben in Baden-Württemberg bereits weitgehende Maßnahmen getroffen. Dennoch macht die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante verschärfte Maßnahmen notwendig.“ Er appellierte erneut an die Bürgerinnen und Bürger: „Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Wir müssen Kontakte wieder radikal reduzieren – um die Welle vor Weihnachten nun abzuflachen.“

In vielen Bereichen ist Baden-Württemberg mit seinen Regelungen den Beschlüssen des Bund-Länder-Treffens bereits voraus. So war schon vor der Konferenz der Vertreter des Bundes und der Länder klar, dass im Südwesten verboten werden soll, im öffentlichen Raum Alkohol zu verkaufen und zu konsumieren.

Schließen von Clubs stand schon fest

Auch dass Diskotheken und Clubs im Südwesten in der vierten Coronawelle erneut schließen müssen, stand schon vor dem Treffen fest. Die wenigen Weihnachtsmärkte im Südwesten, die noch geöffnet sind, sollen ebenfalls abbauen. Offen ist noch, was beispielsweise in Stuttgart gilt: Dort ist der Weihnachtsmarkt geschlossen, zugelassen sind aber einige wenige Stände, die in weitem Abstand voneinander in der Innenstadt platziert sind.

Was nach dem Treffen auch in Baden-Württemberg verschärft wird, ist der Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften, die nicht den täglichen Bedarf bedienen. Dort soll auch im Südwesten künftig nur für Geimpfte und Getestete geöffnet sein. Bisher war die 2-G-Regel im Einzelhandel in Baden-Württemberg nur in Corona-Hotspots geplant gewesen.

Schärfere Regeln für Gaststätten in der Alarmstufe

Unsicher ist bisher noch, ob Baden-Württemberg wie andere Länder die 2-G-plus-Regel für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe erlässt. Private Kontakte unter Ungeimpften werden in Baden-Württemberg ebenfalls bereits strenger gehandhabt, als es nun in Berlin vereinbart wurde. Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Beschränkungen bei privaten Treffen. Wer nicht geimpft ist, für den gilt in Baden-Württemberg, dass sich ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen darf. In anderen Ländern sind Treffen mit zwei weiteren Personen möglich. Laut der Sprecherin des Staatsministeriums muss aber in Baden-Württemberg noch angepasst werden, was für Treffen von Geimpften mit Ungeimpften gilt.

Zusammen mit den unionsgeführten Bundesländern hat sich Kretschmann für ein Böllerverbot an Silvester ausgesprochen. Das soll wie im vergangenen Jahr gelten.