Ministerpräsident Winfried Kretschmann lockert einige Bereiche in der Coronaverordnung – darunter die Öffnungszeiten in der Gastronomie. Foto: dpa/Vanessa Reiber

Die neue Coronaverordnung ist auf dem Weg. Nachdem Ministerpräsident Winfried Kretschmann sich bei der Erklärung bedeckt hielt, wie es in der Gastro genau weitergeht, ist jetzt klar, dass es vorerst keine Sperrstunde mehr geben wird.

Stuttgart - Bereits am Freitag könnte die Sperrstunde in der Gastro, die momentan dafür sorgt, dass in Kneipen und Restaurants in Baden-Württemberg ab 22.30 Uhr Zapfenstreich ist, vorerst der Vergangenheit angehören.

Denn dann tritt voraussichtlich die angepasste Coronaverordnung in Kraft, in der für die Alarmstufe I, die inzidenzabhängig erst mal gelten dürfte, keine Sperrstunde vorgesehen ist. Das sagte Regierungssprecher Arne Braun unserer Zeitung auf Nachfrage, nachdem Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwochmorgen im Landtag bei der Vorstellung der angepassten Coronaregeln nicht weiter ins Detail gegangen war, wie es mit der Gastronomie weitergeht.

Lockerungen in manchen Bereichen

Kretschmann erklärte, dass für die Gastronomie die 2G-Regel gelten solle. Seit Mittwochmittag ist auch klar, dass das Thema Sperrstunde wieder aufploppen könnte, sollten die Bedingungen für die Alarmstufe II erfüllt sein und Inzidenz und Intensivbettenbelegung in den nächsten Tagen und Wochen auf kritische Werte anwachsen. „Dann gilt die Sperrstunde ab 22.30 Uhr wieder“, sagt Regierungssprecher Braun.

Die Landesregierung musste die Coronaverordnung anpassen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim geurteilt hatte, dass das Einfrieren der Alarmstufe II teilweise rechtswidrig war. Die angepasste Verordnung sieht auch in manchen anderen Bereichen leichte Lockerungen vor. So gibt es für Großveranstaltungen wie Fußballspiele jetzt eine Obergrenze von 6000 Besuchern. Andere Regeln sind von der Alarmstufe II in die Alarmstufe I gerutscht – wie etwa die Öffnung von Clubs, die weiterhin geschlossen bleiben müssen.