Die Maskenpflicht beim Einkaufen soll in Baden-Württemberg weiterhin bestehen bleiben. (Symbolbild) Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Regierung von Baden-Württemberg hält an einer Maskenpflicht beim Einkaufen auch weiterhin fest. Dies sei ein einfaches Mittel um Öffnungen abzusichern. Andernorts wird über die Aufhebung der Maskenpflicht debattiert.

Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung hält nichts von einer Lockerung der Maskenpflicht zum aktuellen Zeitpunkt. „Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in anderen kontaktreichen Kontexten ist und bleibt ein einfaches, aber sehr effektives Mittel, um Öffnungsschritte abzusichern“, teilte eine Sprecherin der dpa am Freitag mit. „Es gibt Grund zur Zuversicht, aber noch sind die Impfquoten zu gering und die Infektionszahlen zu hoch.“ Schrittweise, umsichtige Lockerungen seien richtig, aber die grundlegenden Schutzmaßnahmen blieben vorerst ein zentraler Bestandteil.

In Niedersachsen wird derzeit eine Aufhebung der Maskenpflicht beim Einkauf in Gebieten mit niedriger Inzidenz debattiert. Die Landesregierung dort wollte die Maskenpflicht im Einzelhandel in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 aufheben, wie aus einem Entwurf für eine kurzfristige Lockerung der Corona-Regeln hervorgeht. Das Land rückt aber möglicherweise nach kritischen Reaktionen von der geplanten kurzfristigen Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel ab.