Bundesjustizminister Marco Buschmann nimmt die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Schutz. (Archivbild) Foto: dpa/Michael Kappeler

Marco Buschmann hat das vorgeschlagene Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter verteidigt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verteidigt. „Am liebsten wäre mir, wir benötigten überhaupt keine Maßnahmen mehr“, sagte Buschmann der „Bild am Sonntag“. Jedoch gingen viele Wissenschaftler von einer hohen Belastungssituation für das Gesundheitssystem aus. Der Einsatz von Masken sei das „mildeste Mittel“, um dem entgegenzuwirken, sagte Buschmann. Derweil mahnte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehr Klarheit bei den Empfehlungen für eine vierte Corona-Impfung für alle Altersgruppen an.

Gesundheitsminister Lauterbach fordert Empfehlungen für alle Altersgruppen. „Man braucht für jedes Alter eine Botschaft“, sagte er den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe. Auch die Jüngeren wollten wissen, was sie machen sollen. Beispielsweise müsse ein 40-Jähriger wissen, ob er sich gar nicht, nur in Ausnahmefällen, etwa bei sehr vielen Kontakten am Arbeitsplatz, oder bei Empfehlung des Hausarztes impfen lassen solle.

Das soll ab Oktober gelten

Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatten das Konzept am Mittwoch vorgestellt. Ihr Entwurf für das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.

Viel Kritik gibt es an dem Plan, Menschen von Maskenpflichten in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu befreien, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Daneben soll es Ausnahmen für getestete und frisch genesene Menschen geben.

Betreiber sollen mehr Spielraum bekommen

Buschmann sagte, den Betreibern etwa von Bars und Restaurants stünden mehr Spielräume für unternehmerische Eigenverantwortung offen. „Ein Betreiber kann zum Beispiel ein Public Viewing in Innenräumen zur WM organisieren und nur Besucher mit Tests reinlassen, so dass auf der Veranstaltung Normalität ohne Maske mit einem sehr niedrigen Risiko besteht.“Das Hausrecht jedes Betreibers ermögliche ihm, auch nur von einem Teil der Ausnahmen oder von gar keiner Ausnahme Gebrauch zu machen.

„Das zeigt auch: Der Gesetzentwurf enthält keine 3-G-Zugangsregel. Im Gegenteil: Die gesetzliche Grundlage dafür nach der heute noch geltenden Hotspot-Regel wollen wir sogar streichen“, betonte Buschmann.