Die Demos auf dem Marienplatz und im Schlossgarten am Samstag sind verboten. Foto: dpa/Schmidt (Archiv)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Eilanträge gegen das Verbot zweier Coronademos am Wochenende abgelehnt. Wie ist das Verbot begründet?

Stuttgart - Gerade als die Gemeinderatssitzung zur Aussprache über die Karsamstagsdemo begonnen hatte, kam vom Verwaltungsgericht eine Nachricht, die der Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) sofort weitergab: Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Verbote zweier Coronademos am Wochenende bestätigt.