Corona-Bann: Auch Besucher von Videokabinen müssen vom Besuch Abstand nehmen. Foto: picture alliance / dpa/Hannibal Hanschke

Die Geschäfte haben wegen der Coronamaßnahmen geschlossen. Alle Geschäfte? Nicht ganz. Ein interessanter Fall aus Stuttgart.

Stuttgart - Auf der Suche nach Verstößen gegen die Corona-Verordnung wird die Stuttgarter Polizei an immer ungewöhnlicheren Orten fündig: Die Beamten haben nun in Absprache mit dem Ordnungsamt einen Erotikshop in der Innenstadt geschlossen. Dabei wollen solcherlei Geschäfte schon deshalb geöffnet haben, weil sie auch Drogerieartikel verkaufen – eben für den wichtigen täglichen Bedarf zur Verhütung ungewollter Infektionen. Allerdings hat der 64-jährige Betreiber, der gegenüber den Beamten auch seinen DVD-Verleih als coronakonform bezeichnete, die Geschäftsfelder offenbar doch etwas zu freizügig ausgelegt.

Ein Absperrband hält nicht auf

Die Polizeibeamten hatten am Mittwoch gegen 16.40 Uhr nämlich deshalb in dem Laden nach dem Rechten geschaut, weil es Hinweise gab, dass die Videokabinen heimlich, still und leise benutzt werden. Nun könnte man zwar behaupten, bei den Kabinen handele es sich um Handwerksbetriebe oder Zonen für Optiker und Hörgeräteakustiker – doch für die Behörden handelt es sich im Sinne der Coronaverordnung eindeutig um Vergnügungsstätten. Der Betreiber hatte zwar ein Absperrband am Zugang gezogen – doch die Kundschaft konnte diese Hürde problemlos überwinden und in die Kabinen gelangen. Der Betreiber will nichts davon bemerkt haben. Deshalb musste er auf Anordnung der Stadt seinen Laden dicht machen. Sex sells? Erst einmal nicht.