Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will wie die CDU das erweiterte Dieselfahrverbot abwenden. Er hat wegen der Coronakrise Kaufhilfen für Autos mit aktueller Abgastechnik im Sinn. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Auch im Mai ist der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid in Stuttgart unterschritten worden. Damit wachsen die Chancen des Landes, das zonale Euro-5-Dieselverbot abzuwenden. Vorbereitet werden muss es aber dennoch.

Stuttgart - Die für ein ausgeweitetes Dieselfahrverbot wesentliche Stickstoffdioxidbelastung ist in der Landeshauptstadt im Mai zurückgegangen. Im Monatsmittel, so die Berechnung unserer Zeitung auf der Grundlage von 700 Einzelwerten, wurde ein Durchschnittswert von 37 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht. Durch die Coronakrise ist die Zahl der Autofahrten zurückgegangen, das kann eine Ursache für den Rückgang sein.

Von Januar bis Mai liegt der Mittelwert an der maßgeblichen Messstelle am Neckartor damit bei 39,6 Mikrogramm und damit in diesem Jahr weiterhin unter dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm.

Die Werte geben der Landesregierung eine wesentliche Argumentationshilfe im Bemühen, das im Luftreinhalteplan Stuttgart vom 1. Juli an vorgesehene zonale Euro-5-Dieselverkehrsverbot mit einer Vollstreckungsgegenklage zu verhindern. Das Fahrverbot würde alle Innenstadtbezirke, Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach umfassen. Der Koalitionsausschuss der Landesregierung hatte am vergangenen Freitag beschlossen, dass das Land einen Eilantrag und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einreichen wird. „Wir machen von unserem Recht Gebrauch, Rechtsmittel einzulegen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart und Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagten, das Fahrverbot sei angesichts der Entwicklung der Schadstoffbelastung nicht mehr notwendig. Um den EU-Grenzwert einzuhalten, müsste der Wert allerdings ganzjährig bei maximal 40 Mikrogramm liegen. Darauf hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seiner jüngsten Entscheidung gegen das Land hingewiesen. Die Richter verhängten auf Antrag der DUH erstmals ein Zwangsgeld von 25 000 Euro gegen das Land. Sie verwiesen allerdings auch darauf, dass sie aus verfahrensrechtlichen Gründen erst im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage neue Tatsachen bewerten könnten – und sogar einen Jahresdurchschnittswert von bis zu 44 Mikrogramm so bewerten würden, dass dann aus Grünen der Verhältnismäßigkeit von einem weiteren Fahrverbot abgesehen werden könnte. In Prognoserechnungen des Landes für 2020 wurden die 44 Mikrogramm ohne Fahrverbot an der Prag- und Talstraße überschritten.

Plan hat weiter Gültigkeit

Da der Luftreinhalteplan mit dem vorgesehenen Fahrverbot weiterhin Gültigkeit hat, soll nach Informationen unserer Zeitung das zonale Dieselfahrverbot weiter vorbereitet werden. Das bestätigte am Dienstag auf Anfrage das Staatsministerium. Außerdem wolle das Land in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium den Anwalt wechseln, „um die Klage rechtzeitig vorzubereiten“. Die Stadt würde also Schilder im Wert von voraussichtlich rund 250 000 Euro bestellen müssen. Diese Umsetzung könnte dann gestoppt werden, wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung für die Klage herstellt, dem Antrag des Landes also entspricht.