Bei einer Shisha-Bar, in der am Wochenende Betrieb war, waren mehrere Streifen im Einsatz. Foto: 7aktuell.de/Alexander Hald (Archiv)

Die Polizei schützt sich bei Einsätzen so gut es geht gegen Infektionen mit dem Coronavirus. Bei den bislang erkrankten Beamten geht man nicht von einer Ansteckung im Dienst aus.

Stuttgart - Der Schreck saß: Am Freitag haben Polizeibeamte einen Mann nach Stammheim gebracht, gegen den ein Haftbefehl verhängt worden war. Auf dem Weg zur Justizvollzugsanstalt behauptete er den Polizisten gegenüber, er sei mit dem Coronavirus infiziert. Das wäre natürlich eine Gefahr gewesen für die Beamten, die mit ihm zu tun haben. Doch es sei dann herausgekommen, dass die Geschichte nicht stimmte, sagt der Polizeisprecher Stefan Keilbach.

Bislang sei noch kein Fall bekannt, bei dem sich ein Stuttgarter Polizeibeamter eindeutig im Dienst angesteckt habe. Wie alle gesellschaftlichen Gruppen hat aber auch die Polizei ihre ersten Infizierten zu verzeichnen. „Wir haben Stand Montag 14 Erkrankte in unseren Reihen“, sagt Keilbach. Einige der infizierten Kolleginnen und Kollegen seien glücklicherweise wieder genesen.

Bei Einsätzen mit größeren Gruppen besteht Ansteckungsgefahr

Gerade auch wegen der hohen Ansteckungsgefahr findet es die Polizei alles andere als erfreulich, wenn Beamte in den Einsatz müssen wegen aktuell verbotener Menschenansammlungen – sogenannter Coronapartys. Am vergangenen Wochenende und am Montag vor einer Woche war das der Fall. Mehrere Streifen mussten Treffen in Shisha-Bars in Bad Cannstatt und Stuttgart-Rot auflösen. „Wenn da jemand den Virus in sich trägt, besteht nicht nur die Gefahr, dass sich die Teilnehmer untereinander anstecken. Sondern das ist auch für unsere Leute gefährlich“, sagt Stefan Keilbach.

Zur Veröffentlichung der Kriminalstatistik am Montag hat sich der Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) zur Aufgabe der Polizei in der Coronakrise geäußert. „Wir brauchen die Polizei jetzt besonders, um uneinsichtige Bürgerinnen und Bürger zur Einhaltung der Regelungen und Vorgaben zur Bekämpfung des Coronavirus zu ermahnen, notfalls auch zu zwingen. Die Vorfälle in den Shisha-Bars hätten gezeigt, dass Verstöße auch angezeigt und bestraft werden können.