Bundeswirtschaftsminister Hubertus Heil begründet die Verlängerung des erleichterten Kurzarbeitergeldes mit dem aktuell unsicheren Infektionsgeschehen. (Archivbild) Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeitergeld wird bis Jahresende verlängert. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Maschinenbauer und Ökonomen üben Kritik.

Berlin - Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende verlängert. Zwar hätten sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt zwischenzeitlich erholt und damit sei auch die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit „deutlich gesunken“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch. Jedoch sei eine volle Auslastung der Firmen noch nicht wieder erreicht und viele Unternehmen seien weiter von Einschränkungen betroffen.

Das Bundeskabinett beschloss eine Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung und verlängerte die Sonderregelungen damit bis zum Jahresende. Bislang waren die Erleichterungen auf Betriebe begrenzt, die bis Ende September Kurzarbeit eingeführt haben. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Jahresende weiter voll erstattet.

Lohnausfälle werden zu mindestens 60 Prozent erstattet

Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Das Geld steigt stetig mit der Bezugsdauer - auf maximal 87 Prozent mit Kind. Zu den Erleichterungen gehört unter anderem eine geringere Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen.

Das Infektionsgeschehen sei „weiterhin unsicher“, begründete Heil die erneute Verlängerung der Sonderregeln. „Mit der vorliegenden Verordnung wollen wir daher dafür sorgen, dass die Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum Jahresende trägt und Arbeitsplätze sichert.“ Firmen bräuchten weiterhin Entlastungen und Planungssicherheit.

Kritik von Ökonomen und den Maschinenbauern

Eine grundsätzliche Einigung auf eine Verlängerung der geltenden Kurzarbeiterregeln sowie auch der Wirtschaftshilfen für Unternehmen in der Krise bis zum Jahresende hatte die Regierung bereits Anfang August erzielt. Die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen wurde zwischenzeitlich beschlossen - die Firmen können künftig auch für den Förderzeitraum von Oktober bis Ende Dezember staatliche Hilfe beantragen.

Beim Kurzarbeitergeld hatte es im Vorfeld Zuspruch von Gewerkschaftsseite gegeben, denn die Krise sei „noch nicht vorbei“. Allerdings forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Erhöhung der Bezüge. Ökonomen kritisierten die Pläne dagegen und verwiesen darauf, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften in vielen Bereichen derzeit ansteige und die Kurzarbeit abnehme.

Der Maschinenbauverband VDMA erklärte am Mittwoch, die Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit „verlängert den Krisenmodus unnötig“. Die Entscheidung des Kabinetts sei „überflüssig“, denn der Arbeitsmarkt zeige eine positive Entwicklung. Firmen auf der Suche nach Fachkräften hätten das Nachsehen, weil die erforderlichen Arbeitskräfte „dank komfortabler Sonderregelungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen“.