Der Einzelhandel hat aufgrund des Lockdowns finanziell stark gelitten. (Symbolbild) Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht gute Chancen für Einzelhändler eine Umsatzerstattung für die Schließung ab Mitte Dezember einzuklagen. Die Gastronomie sei bisher bevorzugt worden, so der HDE.

Berlin - Zahlreiche Einzelhändler dürften aus Sicht des Branchenverbandes HDE auf eine staatliche Umsatzerstattung für die Schließung ab Mitte Dezember klagen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht auf Grundlage eines Gutachtens von guten Erfolgsaussichten aus. „Da die Lage bei vielen Händlern nach wie vor sehr schwierig ist, rechnen wir mit einer großen Zahl an Klagen“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Donnerstag in Berlin.

Die Expertise sieht laut dem HDE eine haltlose Ungleichbehandlung von Handel und Gastronomie. Denn Gastronomen könnten sich über die Dezemberhilfe bis zu 75 Prozent ihres entgangenen Umsatzes ausgleichen lassen. Der Handel dagegen werde auf die Überbrückungshilfe III verwiesen, mit der Fixkosten teilweise kompensiert werden. Dies sei deutlich weniger Geld als die Dezemberhilfe.