Die Ausgangssperre zeigt sich auf der Königstraße in Stuttgart – wenig ist los. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Ausgangssperre des Landes gekippt. Doch manch Nachtschwärmer könnte sich zu früh freuen, kommentiert Christian Gottschalk.

Mannheim - Das Infektionsschutzgesetz ist bestimmt nicht die gelungenste aller Normen im deutschen Recht. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) aber nicht zu bewerten, er hat das Recht anzuwenden. Mit Blick auf die Ausgangssperre im Land hat er dies nun getan. Mit sinkenden Inzidenzzahlen könne die Ausgangssperre zwar noch nützlich sein, anders als noch im Dezember oder Januar sei sie aber nicht mehr zwingend, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Das Gesetz schreibe aber diese zwingende Notwendigkeit vor. Zum anderen habe das Land nicht erklärt, warum dieser massive Eingriff landesweit erfolgen müsse – also hat das Gericht die Maßnahme beendet.