Lehrer müssen künftig die Corona-Selbsttests an Schulen selbst organisieren. Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach der jüngsten Handreichung des Kultusministeriums sind Fragen für den Start des Wechselunterrichts an den Schulen offen. Einige Rektoren hätten sich strengere Regeln gewünscht.

Stuttgart - Sollten die Schüler in Baden-Württemberg vom 19. April an wieder in ihre Klassen zurückkehren dürfen, müssen sie vorher einen Corona-Schnelltest absolvieren, sonst müssen sie daheim lernen. Auch Lehrer und Schulpersonal müssen sich testen lassen. „Indirekte Testpflicht“ nennt das Kultusministerium diese Regelung. Die gilt allerdings nur, wenn die Schule in einem Stadt- oder Landkreis liegt, der die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 je 100 000 Einwohner an drei Tagen hintereinander überschritten hat. Liegt eine Schule unter dieser Inzidenzgrenze, sollen sich die Kinder möglichst zweimal die Woche auf freiwilliger Basis testen. Ungetestete Schüler dürfen dann allerdings dennoch am Präsenzunterricht teilnehmen. So hat es das Kultusministerium in einem Schreiben an die Schulen festgelegt.