Vor allem Friseurinnen und Friseure dürfen nun hoffen, dass sie nicht zu viel an die L-Bank zurückzahlen müssen. Foto: dpa/Magdalena Tröndle

Die jüngsten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Freiburg zur Corona-Soforthilfe geben den Klägern im Streit mit der L-Bank Auftrieb – vor allem den vielfach betroffenen Friseuren. Die Politik solle eine Lösung finden, heißt es.

Nach den jüngsten Gerichtsbeschlüssen zur Corona-Soforthilfe mahnen die Friseure die Landesregierung zur Umkehr. Die Urteile seien noch nicht rechtskräftig, sagt der Landesvorsitzende des Friseurfachverbandes, Dirk Reisacher. Die Politik solle aber „nicht darauf warten, dass die Justiz die Entscheidungen trifft, die die Politik schon längst hätte treffen müssen: einen pragmatischen, fairen und vernünftigen Umgang mit den Corona-Hilfen zu finden“.