Die nun gestrichene Regelung hätte zur Folge gehabt, dass beispielsweise Schüler bei Verdacht auf eine Corona-Infektion oder nach einer Erkrankung nur mit einem negativen Test wieder in die Einrichtung dürfen. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Nach einer Entscheidung des Bundesrats wird Corona wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen. Die umstrittene Reglung war zuvor kritisiert worden.

Corona wird wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen, für die ein Betretungsverbot etwa in Schulen oder Kitas gilt. Das beschloss der Bundesrat am Freitag in Berlin. Covid-19 war erst vor kurzem im Zuge der Verabschiedung der zum 1. Oktober in Kraft getretenen neuen Corona-Regeln in diese Liste aufgenommen worden. Dort stehen unter anderem auch die Pest, Cholera, Krätze, Masern, Röteln oder Keuchhusten.

Rechtliche Folge wäre gewesen, dass Lehrkräfte, Erzieher, Schüler oder Kita-Kinder bei Verdacht auf eine Corona-Infektion oder nach einer Corona-Erkrankung nur mit einem negativen Test wieder in die Einrichtung dürfen.

Das hatten Kinder- und Jugendärzte und mehrere Bundesländer kritisiert und als Benachteiligung im Vergleich zu Erwachsenen bezeichnet, da diese nach fünf Tagen Isolation auch ohne Test wieder am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen und auch bei einem Corona-Verdacht, etwa bei Husten, niemandem per Test nachweisen müssten, dass es sich dabei nicht um Corona handelt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im September zugesagt, die umstrittene Regelung wieder aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen. Die Länderkammer hat dem nun abschließend zugestimmt.